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J-Rupp fragte am 23.06.2010 um 14:42 Uhr

Magix Video Deluxe auf 2 Rechnern

Diese Frage bezieht sich auf Video deluxe

Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich der Lizenz, welche ich beim Kauf von Magix Video Deluxe 16 Premium erworben habe. Bisher habe ich Magix VDL immer nur auf einem Computer geutzt, auf dem nur ein CD-Brenner vorhanden war. Ich habe das Video dann immer als Image gespeichert, zu einem anderen meiner Rechner übertragen (dort ist ein DVD-Brenner eingebaut) und darauf anschließend mit Nero gebrannt.
Nun frage ich mich, ob es möglich wäre Magix VDL16 P auch auf diesem 2. Rechner, welcher ausschließlich von mir genutzt wied, zu installieren.

Weiß einer Rat?

MfG
joru14071

Antworten (13)
huliocomix antwortete am 21.03.2011 um 18:21 Uhr

@ Orkaan

 

Hallo,

 

vielen Dank an deiner Teilnahme und herzlich willkommen in der Community.

 

Zu deiner Aussage habe ich zwei Punkte zu sagen.

 

1. Die Frage ist sein einem 3/4 Jahr vollständig und korrekt beantwortet worden.

 

2. FredW hat doch sogar den wichtigen Teil der EULA herauskopiert und hier reingestellt. Hier nochmal für dich zum nachlesen:

 

Sie erhalten das Recht, die erworbene Software und die Musik- und Video-Dateien auf einem Rechner (mit einer CPU oder auf einem Multiprozessor-Rechner) ...

 

Also was willst Du mit deiner Aussage erreichen? Welchen Teil der EULA hast Du nicht verstanden?

  Danke
Orkaan antwortete am 21.03.2011 um 16:32 Uhr

Sie können das ruhig tun. Auch wenn man ein neuen Rechner kauft kann man es neu installieren.

Die Gedanke ist, das man nicht mit mehrere Personen von ein Programm gebrauch macht. Wenn Sie

dann wieder die Freigabe Prozedur eingehen, geben Sie an das es schon registriert ist.

 

Mit freundlichen Grüssen.

  Danke
 FredW antwortete am 28.06.2010 um 13:15 Uhr


isaak,

Ein Richter oder ein Gericht nimmt dann eine ziviel Klage an, wenn der Kläger ein finanzellen Schaden nach weisen kann!! Magix hat dabei kein finanzeller Schaden, sondern ehe du...
ich habe nichts übersehen. Ich denke, dass Du nicht bei einem Softwarehersteller arbeitest. Denn jede weniger verkaufte Lizenz kann sich auf das Gehalt der Mitarbeiter auswirken. Außerdem solltest Du wirklich mal mit einem Sachverständigen sprechen oder die Gerichtsurteile durchlesen, die ein anderes Bild zeigen.

Die Lizenzbestimmung lässt sich in dem wichtigsten Punkt nicht praktisch umsetzten: Eine Kopie (der DVD) ist nicht möglich, da Kopierschutz!
Es ist eher umgekehrt.Wenn dir ein finazeller Schaden entsteht, weil du dich an die Lizenz hälst, aber merkst, das du keine Kopie anferigen kannst und praktisch deinen Schaden nicht abwenden kannst, kannst du Magix verklagen.
eine sehr abenteuerliche Meinung, die sich nirgendwo bei einem Urteil wiederfindet ... Fange an dein Geld bei einem Softwarehersteller zu verdienen, dann wirst auch du das Thema mit anderen Augen beurteilen.

Gruß
FredW
  Danke
huliocomix antwortete am 25.06.2010 um 16:24 Uhr

Ich weis nicht, ob es eine 2te Lizenz ermäßig gibt. Wer es aber ganz bestimmt weis, ist der Magix Kundenservice. Zu finden ist er unter:

http://www.magix.com/de/support/bestellung-upgrade/kundenservice/

  Danke
J-Rupp antwortete am 25.06.2010 um 14:35 Uhr

Hallo und Dake!
Der Magix Support hat mir geschrieben, dass es sich nur um eine 1-Computer-Lizenz handelt und deswegen eine zweité Lizenz erforderlich ist. Weß einer, ob es diese ermäßigt gibt?

  Danke
 FredW antwortete am 25.06.2010 um 09:22 Uhr

herzlichen Dank an huliocomix, um die Anfragen auch konkret auf die Magix Eula zu lenken:

Sie erhalten das Recht, die erworbene Software und die Musik- und Video-Dateien auf einem Rechner (mit einer CPU oder auf einem Multiprozessor-Rechner) ...

Damit sind tatsächlich dann hoffentlich auch alle Fragen geklärt. Eventuell noch eine Zusatzinformation. Sollte irgendwann einmal eine Raubkopie auffallen, für die es keinen Lizenznachweis gibt und der PC durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt wird, kann ein Richter das Verfahren gegen Zahlungen einer Geldstrafe ab 500.- Euro bis mehreren tausend Euro's, je nach Vergehen, einstellen. Die sichergestellten PC's sind dann meistens auch weg. Je nach Höhe der Strafe kann man dann auch als vorbestraft gelten ...

Daher ist mit Sicherheit jede gekaufte Lizenz günstiger.

Gruß
FredW

  Danke
huliocomix antwortete am 24.06.2010 um 16:58 Uhr

Hier die Lizenzbedingungen für Magix Produkte (EULA)
-> http://www.magix.com/de/links/eula/

Somit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein.

  Danke
J-Rupp antwortete am 24.06.2010 um 16:16 Uhr

Halllo und danke für die ganzen Antworten!
Auch ich wäre jetzt eher isaaks Meinung, aber durch FredW wurde ich eines Besseren belehrt! Ich werde nun mal an magix diereckt eine Frage stellen bzw. Magix telefonisch kontaktieren. Falls ich was rausbekomme, sage ich euch natürlich bescheid. Wäre echt schade wenns illegal wäre 
Wüsste auch jemand zufällig, was eine Zweitlizenz kosten würde?

Viele Grüße,
joru14071 

  Danke
 FredW antwortete am 24.06.2010 um 08:16 Uhr

@isaak,

leider entspricht deine Meinung nicht der aktuellen Rechtssprechung und ein Richter wird sich nicht nach deiner Meinung richten, sondern nur nach dem, was schriftlich vorliegt  ...

Es gilt immer nur die Vereinbarung, die in einer EULA hinterlegt ist, z.B. ein allgemeiner Auszug als Beispiel:

Bestimmungen

1. Software und Dokumentation. „Software“ bezeichnet die Computerprogramme, welche unter dieser Lizenz vergeben werden, sowie die damit verbundene Dokumentation. Als „Dokumentation“ wird das Benutzerhandbuch und weitere Dokumentationen (sowohl gedruckt wie auch digital) bezeichnet, welche dem Lizenznehmer zusammen mit der Software zur Verfügung gestellt werden.

2. Einzellizenz. Der Lizenznehmer erwirbt mit der Einzellizenz das zeitlich unbegrenzte Recht, die lizenzierte Software auf einem einzigen Computer zu nutzen. Die Lizenznehmerin oder der Lizenznehmer darf zu Sicherungszwecken eine einzige Kopie der Software herstellen. Die Dokumentation zur Software darf nicht kopiert werden.

3. Mehrfachlizenz. Die Lizenznehmerin oder der Lizenznehmer erwirbt mit der Mehrfachlizenz das zeitlich unbegrenzte Recht, die Software so vielen Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften eines Jahrgangs), die der Anzahl gelöster Nutzungsrechte entsprechen, zur zeitlich uneingeschränkten Nutzung – sowohl in der Schule als auch zu Hause – zu erlauben. Der Nutzer oder die Nutzerin ist an die vorliegenden Lizenzbestimmungen gebunden. Die Dokumentation zur Software darf nur für die Nutzer unter einer Mehrfachlizenz kopiert werden.


Gruss
FredW

  Danke
isaak antwortete am 24.06.2010 um 07:56 Uhr

Hallo,
du solltest das mit der Lizenz nicht so verbissen sehen! Der Schutz "nur für einen Rechner" hat doch den Sinn, das nicht EINE Person das Programm kauft und auf 10 andere Rechner, die andere Personen gehören, installiert wird.
 
Bei der heutigen Unzuverlässigkeit der Hart- u. Software kann man sich das doch garnicht leisten! Wenn du nächsten Tag 20 DVD`s fertig haben musst und VDL brennt plötzlich nicht mehr oder Windows lässt sich nicht mehr starten, dann gibt es nur eins: USBPlatte ab und an den nächsten Rechner ran um die Arbeit zu beenden...
Den einzigen Schaden, den Jemand hätte, wärst du!
VDL läuft bei mir auf 3 Rechnern und dort kann ich auch brennen.Sicherheit geht vor.
mfG Isaak

Nachtrag
@FredW.Zwei Dinge hast du übersehen:
Ein Richter oder ein Gericht nimmt dann eine ziviel Klage an, wenn der Kläger ein finanzellen Schaden nach weisen kann!! Magix hat dabei kein finanzeller Schaden, sondern ehe du...
Die Lizenzbestimmung lässt sich in dem wichtigsten Punkt nicht praktisch umsetzten: Eine Kopie (der DVD) ist nicht möglich, da Kopierschutz!
Es ist eher umgekehrt.Wenn dir ein finazeller Schaden entsteht, weil du dich an die Lizenz hälst, aber merkst, das du keine Kopie anferigen kannst und praktisch deinen Schaden nicht abwenden kannst, kannst du Magix verklagen.
mfG Isaak

  Danke
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