Fragen & Antworten
Zwei Doofe, ein Gedanke
Nehmen wir mal an Person A prpduziert aus den Magix-Samples einen Song und veröffentlicht diesen im Internet. Person B produziert ebenfalls einen Song aus den Magix-Samples und verwendet fast die gleichen Samples wie Person A. Kann Person A Person B rechtlich belangen?
Kann ich mit einem gesampelten Song überhaupt zur Gema gehen?
So wie Du die Frage stellst ist die Antwort ganz eindeutig Nein!
Denn die Samples dürfen ja von jedem benutzt werden.
Anders klingt die Frage schon wenn sich der entstandene Track/Song dann genauso anhört wie der andere. Aber auch hier würde ich die Frage erstmal mit Nein beantworten. Es sei denn man kann nachweisen, dass tatsächlich geklaut wurde. Wenn klar ist, dass es reiner Zufall ist dann sollte allein der Fairness wegen diese Frage jeder mit Nein beantworten.
Naja, ich bezweifle aber, dass es solche Zufälle gibt und zwei gleiche Songs zur relativ gleichen Zeit mit den gleichen Samples entstehen. Dafür sind die Möglichkeiten des Arrangieren bei der Vielzahl an Samples einfach zu gross.
@ Wabu und DeeScott:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke (lediglich im privaten Bereich) verwendet werden. Lediglich die den Produktreihen MAGIX Music Maker und Soundpool DVD Collection beigefügten Musik-Dateien können im Rahmen damit geschaffener Musikwerke lizenzgebührenfrei für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
Der Hinweis mit dem MAGIX-Creation-Logo ist in der Tat nicht mehr aktuell.
MfG
MAGIX Audio Content Team
@wabu
Das ist wohl nicht mehr aktuell. In den Nutzerbedingungen der "Soundpool DVD Collection 16" steht unter Punkt 6, dass die Nutzung der Musik, die aus den Soundsamples, welche den "Music Maker Programmen", sowie den "DVD Soundpool Collections" beigefügt sind, auch kommerziell genutzt werden dürfen.
Ob das für die Videodateien auch gilt, weiss ich nicht.
Als Ergänzung folgender Hinweis:
Zu den Nutzungsbedingungen der MAGIX Sound- und Videodateien bei Veröffentlichung Ihrer Werke lesen Sie bitte die Datei „MAGIX Creation Logo.pdf” im Installationsverzeichnis.
5. NUTZUNG DER MUSIK- UND VIDEO-DATEIEN:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle
Zwecke (lediglich im privaten Bereich) verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Musik- und Video-Dateien ist daher nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von MAGIX erlaubt.
Die Pflicht zur Einholung einer schriftlichen Genehmigung entfällt, wenn das MAGIX-Produkt mit dem Hinweis "royalty free Content" bzw. "lizenzgebührenfrei" versehen ist nach folgender Maßgabe. Die mit "royalty-free" bzw. "lizenzgebührenfrei" gekennzeichneten MAGIX-Produkte können im Rahmen damit geschaffener Musikwerke lizenzgebührenfrei für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
wabu ...........................der nie auslernt
Der Rechner:
2x DDR2GB Kingston KVR1333MHz CL9 / Intel Quad Core i7-950 3060 MHz
Gainward nVidia GeForce GTX460 SE 1024MB DDR5, HDMI ; 2x DVI ; VGA, PCIe /
Samsung HD103SJ F3 1 TB Sata 7200 /
2x LG GH22NS SATA schwarz /
Windows Home Premium
geschnitten wird mit VdL 17 und MX Premium
gefilmt mit Panasonic SDT 750
fotografiert mit Pentax K19/Sigma 10-20 und 18-200; Fisheye und 500mm Spiegeltele
Signatur
Ich kann dir nicht genau sagen was das Kostet und so. Habe es selbst noch nie gemacht. Ich weiss aber, dass die Veröffentlichung deinerseits eingeschränkt ist! Meistens lohnt es sich nicht für ein Lied! Das was man bezahlt ist geringer als die Einnahmen.
Gruß
joru14071
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