Domain-Namen ändern!

Aussie-Elly schrieb am 04.09.2009 um 17:20 Uhr
Hallo zusammen

Ich habe noch mal eine Frage betreffend Domains. Wenn ich nun über Magix einen eigenen Domain Namen beantrage (z.B. über die Deluxe-Version), muss ich diesen dann behalten, oder gibt es eine Möglichkeit diesen praktisch wieder "abzutreten" und einen neuen Domain-Namen zu beantragen? Oder muss ich dann noch einen zusätzlichen erwerben?

Danke schon mal für die Antworten.

LG Aussie-Elly

Kommentare

the-modern-dance schrieb am 04.09.2009 um 17:25 Uhr
Hi Aussie-Elly,

Ein Domain-Name lässt sich nicht so einfach wieder ändern, da er ja auch extern registriert ist. Die Prozedur hierzu wäre schon, dass Du Deinen aktuellen Namen komplett kündigst und Dir einen neuen/zusätzlichen Domain-Namen wieder komplett neu registrierst.

schöne Grüße!

mate58 schrieb am 04.09.2009 um 18:36 Uhr
Hallo Aussie-Elly,
da ich die Deluxe Version habe, kann ich dir sagen, daß du nicht sofort eine eigene Domain beantragen mußt.
Wie lange du allerdings für die eigene Domain zu beantragen Zeit hast, kann ich dir nicht genau sagen. Aber ich denke, sehr lange.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen, denn von deinen Antworten hier im Forum habe ich auch schon viel gelernt.
VG
Manni
Ehemaliger User schrieb am 05.09.2009 um 13:26 Uhr
Hi Aussie,
genau das heißt es. Ich habe z.B. die Domain, die mir nicht gefällt jetzt schon gekündigt. Da ich sie aber bis Januar 2010 "besitze" bzw. bezahlt habe, bleibt sie noch so lange bestehen, danach wird sie gelöscht. Nach einer festgelegten Wartezeit (k.A. wie lange, evtl. 6 Monate?) kann sie dann jemand anderes "beantragen".
Gruß Rosl

m2005 schrieb am 05.09.2009 um 18:45 Uhr
Das gilt für alle Domains, die direkt auf einer Toplevel-Domain aufsetzen, auch wenn man diese bei einem anderen Webhoster bezieht. Technisch "mietest" du (bzw der Provider in deinem Namen) diese für einen bestimmten - vom Domainverwalter festgelegten - Zeitraum. In der Regel liegt dieser bei einem, teilweise bei 2 Jahren, d.h. teilweise gehen die Provider auch in Vorleistung, wenn sie die Laufzeit selbst auf nur ein Jahr festlegen!