Kommentare

Lohi63 schrieb am 20.11.2013 um 13:19 Uhr

Hallo Karlos,

Vorgängerversionen müssen nicht gelöscht werden. Falls Du noch in Arbeit befindliche Projekte aus VdL 17 hast, sollten diese auch damit vollendet werden.

Rohe schrieb am 20.11.2013 um 13:22 Uhr

Nein, beide Versionen sind vollwertige Programme.

Also VDL 2014 normal installieren und VDL17 unberührt lassen. Und ich würde die alte Version zumindest vorerst nicht löschen!