Kommentare

Matthes2 schrieb am 14.10.2012 um 07:40 Uhr

Hallo Helmar!

Das kommt auf die Art der Lizenz an, die Du erworben hast: normalerweise ist alles, was Du mithilfe von VDL erstellt hast Dein geistiges Eigentum und kann entsprechend von Dir verwertet werden. Da Magix in der EULA keine Einschränkungen zum Soundtrackmaker gemacht hat, gilt das auch für die Musik.

ABER: wenn Du z.B. mit der Academic Suite arbeitest, gilt das nicht: hier ist ausdrücklich die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen!!!

Matthes

Zuletzt geändert von Matthes2 am 14.10.2012, 07:40, insgesamt 1-mal geändert.

Von vorne herein zu sagen "geht nicht" gibt´s nicht, man hat es halt noch nicht (richtig) versucht!
VDL seit 2003/2004, derzeit VDL und Pro X in den jeweils aktuellen Patchleveln
PC: AMD Ryzen 7 5800X mit 32GB RAM, GeForce RTX3060 und genügend HDD-Kapazität; BS: Win 11 64 Bit Professional; Camera: Sony NEX VG 900 mit SELP 18200, SEL2870 und Leica R-Objektiven (21, 35, 50, 60, 80 - 200, 100 mit Balg und 350 mm); DJI Mini 4 Pro, DJI Pocket 2

maedschik schrieb am 14.10.2012 um 08:54 Uhr


 Fotoshow Musik

Hallo!

Die Musik für mein Vorspann ist daraus (song_winter_holiday ). Wenn ich es über 30s verlängere, wird von YT das Video gesperrt. Ob das für andere auch gilt , weiß ich nicht.

Gruß Lutz

Zuletzt geändert von maedschik am 14.10.2012, 08:54, insgesamt 1-mal geändert.

ASRock Z170 Extreme4+ / i7 6700K / 16 GB RAM / Nvidia GTX1060 / Intel HD 530 / SSD 500GB / SSD 1TB / SSHD 1TB /Win 10 Home/ /Aspire A715-71G i5-7300HQ Quad Core 2,5 GHz 8GB GTX 1050 HD 630 Win 10 / Panasonic Fz 1000 / Power Shot G5 X / Panasonic Tz71 /Sony HDR-PJ780VE

Markus73 schrieb am 14.10.2012 um 11:34 Uhr

Das kommt auf die Art der Lizenz an, die Du erworben hast: normalerweise ist alles, was Du mithilfe von VDL erstellt hast Dein geistiges Eigentum und kann entsprechend von Dir verwertet werden.

Vorsicht, nein! Das war früher mal so. Gewerbliche Nutzung ist mittlerweile grundsätzlich ausgeschlossen! Das hat Helmar81 auch schon als Antwort auf seine identische Anfrage vom 14.4.12 erhalten.

Auszug EULA von VdL 2013:

....

6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die in den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden.[...]

Grüße,

Markus

 

Zuletzt geändert von Markus73 am 14.10.2012, 11:41, insgesamt 2-mal geändert.

Intel Core i5-8400, MSI H310M Pro-VD, 8 GB RAM, Win 10 Home 21H1

Video deluxe Premium, Video ProX, Web Designer Premium, Foto & Grafik Designer, Xara Designer ProX

Rohe schrieb am 14.10.2012 um 12:12 Uhr

 

....

6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die in den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden.[...]

 

 

Ergänzung dazu: ...

Dies gilt für die den Produkten "WebDesigner", "WebDesigner Premium" und "Foto & Grafik Designer" beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen.

Link zur kompletten Eula: http://www.magix.com/de/eula/consumer/