Das kommt auf die Art der Lizenz an, die Du erworben hast: normalerweise ist alles, was Du mithilfe von VDL erstellt hast Dein geistiges Eigentum und kann entsprechend von Dir verwertet werden. Da Magix in der EULA keine Einschränkungen zum Soundtrackmaker gemacht hat, gilt das auch für die Musik.
ABER: wenn Du z.B. mit der Academic Suite arbeitest, gilt das nicht: hier ist ausdrücklich die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen!!!
Die Musik für mein Vorspann ist daraus (song_winter_holiday ). Wenn ich es über 30s verlängere, wird von YT das Video gesperrt. Ob das für andere auch gilt , weiß ich nicht.
Das kommt auf die Art der Lizenz an, die Du erworben hast: normalerweise ist alles, was Du mithilfe von VDL erstellt hast Dein geistiges Eigentum und kann entsprechend von Dir verwertet werden.
Vorsicht, nein! Das war früher mal so. Gewerbliche Nutzung ist mittlerweile grundsätzlich ausgeschlossen! Das hat Helmar81 auch schon als Antwort auf seine identische Anfrage vom 14.4.12 erhalten.
Auszug EULA von VdL 2013:
....
6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die in den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden.[...]
6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die in den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden.[...]
Ergänzung dazu: ...
Dies gilt für die den Produkten "WebDesigner", "WebDesigner Premium" und "Foto & Grafik Designer" beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen.