Magix Musik Maker Premium Version 2015: Wie lade ich Orginal Songs in den Vita Sampler

DJCProject schrieb am 24.01.2015 um 19:47 Uhr

Hallo Mitglieder der Comm,

Ich habe zu Weihnachten den neuen Magix Musik Maker geschenkt bekommen und bin damit auch sehr zufreiden. Keine Probleme mit abstürzen, nur wenn ich zuviel auf dem Rechner habe. Nun gibts da ja auch den Vita Sampler .http://www.magix.com/de/music-maker/premium/:."Audiodateien in den Sampler ziehen- Schnitt& Pad Belegung erfolgen automatisch und du kannst sofort losspielen. Ich habe mich in einem Elektonikfachmarkt erkundigt: Die haben mir gesagt, dass man aus einem OrginalSong z.B von Scooter einen Remix machen kann. . Kann mir jemand sagen, wieviel man aus einem Song herausschneiden darf(wegen der Gema) und wie das funktioniert.Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Schönen Gruß, Claas

Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 24.01.2015 um 21:19 Uhr

Du verstößt in höchstem Maße gegen das geltende Urheberrecht, wenn du einen Song oder Teile davon zu einem Remix verarbeitest und das Ergebnis dann veröffentlichen willst. Weitere Fragen dazu beantworten dir gerne der Rechteinhaber des Songs und die GEMA.

Und schreibe hier bitte nicht durchgängig in Fettschrift, ich mag das nicht !

 

DJCProject schrieb am 24.01.2015 um 23:03 Uhr

Das hat man mir auch im Geschäft gesagt.Da hast du recht, Nach meinen Erkenntnissen darf man kleine passagen aus einen Song herausschneiden und für seinen Song verwenden und online präsentieren. Man darf es nur nicht verkaufen, so hat mir es der Verkäufer erklärt.: Und was machen die Künster, die damit ihr Geld verdienen? Die Klauen doch auch gegenseitig.  Aber wenn es wirklich verboten wäre, dann hat doch diese Funktion Vita Sampler im Music Maker keinen wirklichen  Sinn.

http://www.magix.info/de/rio-when-the-sun-goes-down-noisestyler-bootleg.audio.1118109.html?hash=ada51eb82972258f2c51f1293add3b51&site=1&sitelimit=24

Das ist ein Mix den jemand gemacht hat. Steht unter Zeigen und Diskutieren.

Ehemaliger User schrieb am 25.01.2015 um 05:57 Uhr

Remixe von Kommerziellen Songs dürfen nur mit Zustimmung des Verlages gemacht werden, wenn dieser Remix veröffentlicht werden soll. Wenn von einem Song ein Remix erstellt wird, dann bekommen die Remixer meist vom Produzenten die Einzelspuren zum arbeiten.

Die Firma Loopmasters bietet jede Menge Samples an, die auch in Produktionen veröffentlicht werden dürfen, die kannst du zu Beispiel im Vita Sampler verwenden. Oder du nimmst eigenen Samples auf..

Grundsätzlich daran denken, die Gema vertritt die Künstler, das Urheberecht bleibt immer bestehen. Ein Urheber muss eigentlich immer gefragt werden, wenn man sein Werk oder Teile davon verwenden möchte. Nur vertritt eben ein Verlag meist die Urheber, so das man beim Verlag dann anfragen muss.

snukone schrieb am 26.01.2015 um 16:37 Uhr

Bei einem Remix sind nicht nur die Urheberrechte zu beachten, sondern auch die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (z.B. Sänger etc.).  Die GEMA verwaltet nur die Verwertungsrechte (https://www.gema.de/musikurheber/neu-hier/rund-um-die-mitgliedschaft/welche-rechte-hat-ein-urheber.html). Auch bei Bearbeitungen sollte man sich an die Urheber richten.

Solange es nicht kommerziell ist und nur zum Spaß im kleinen Rahmen ist das sicherlich kein Problem. YouTube ist unter Umständen schon grenzwertig und kommerzielle Verwendung nur mit Einverständnis aller Rechtinhaber möglich.

Bei GEMA-freier Musik ist das etwas zugänglicher oder wende dich an Plattformen, die Loops kostenlos zur Verfügung stellen.