Music Maker Soundtrack edition - Nutzungsrechte?

marco-rentrop schrieb am 13.03.2013 um 13:31 Uhr

Leider kann ich an der Verkaufsverpackung nichts zum Thema Nutzungsrechte entdecken. Daher meine Frage nun hier: Sind sämtliche Erzeugnisse, die ich mit den Soundloops aus der Soundtrack Edition produziere sowohl für private als auch kommerzielle Produktionen (und deren Veröffentlichung) gemafrei? Ich kann mich an Music Maker Libarys erinnern in denen das NICHT der Fall war.
Danke für eine Antwort,

 

Gruß
Marco

Kommentare

Rohe schrieb am 13.03.2013 um 13:46 Uhr

Dies dürfte deine Frage beantworten: http://www.magix.info/de/music-maker-18-eigenen-song-auf-youtube-monetarisieren.wissen.765940.html

G-Noise schrieb am 13.03.2013 um 19:00 Uhr

Diese Frage kam hier schon sehr oft.

Verstehe einfach nicht wieso ihr nicht eure eigenen Sounds bastelt. Dann gibts auch keine Probleme.

Grundsätzlich mußt du für alles was nicht dir gehört, erklären können ob du es nutzen durftest...bzw...

im Vorfeld klären ob man es inwieweit nutzen darf.

 

Wenn ich Essen koche, kann auch nicht jeder vorbeikommen und naschen. Da muß er mich schon fragen.

 

smartsmurf schrieb am 13.03.2013 um 19:31 Uhr

http://www.magix.info/de/frage-zur-aktuellen-eula-stand-20.11.2010.wissen.217103.html

MAGIX_Audio_Content_Team schrieb am 15.03.2013 um 13:12 Uhr

Hallo Marco,

ich zitiere dazu mal die EULA des Music Maker Soundtrack Edition:

"Die in den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das gilt auch für solche Musik-, Video- oder Foto-Dateien, die durch oder über das Produkt von MAGIX erworben werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien mittelbar oder unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). [...] Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig. Eine Verwertung der Musik-, Video- oder Foto-Dateien als solche, d.h. unabhängig von damit geschaffenen Arbeitsergebnissen, ist unzulässig."

Die GEMA hat mit den dem Produkt beiliegenden Loops nichts zu tun. Bei einer privaten Nutzung ist nichts weiter zu beachten. Für eine kommerzielle Nutzung hingegen müssten die kommerziellen Lizenzen auf www.catooh.com erworben werden.

Hoffe, geholfen zu haben.

MfG

MAGIX Audio Content Team

Rotondo schrieb am 01.04.2013 um 09:45 Uhr

Hallo Marco,

ich habe eine ähnliche Frage vor ein paar Tagen an die Videoaktivredaktion und an Magix geschicht und auch Antworten erhalten.

Meine Frage: Ich habe eine Nachfrage zum Artikel \"Virtuelle Heimstudios\" im Heft 3/2013, S. 82ff. Dürfen die Programme (Magix Music Maker und MAGIX Samplitude) auch für die gewerbliche Nutzung verwendet werden bzw. gibt es Auflagen in Bezug auf die GEMA?

Antwort der Redaktion von Videoaktiv vom 20.03.2013:

"hier die Antwort unseres Testautors Christoph Harrer:

Die Software und die Softwareinstrumente können auf jeden Fall für kommerzielle Produktionen verwendet werden.
Bei den Loops habe ich auf der CD keine Informationen gefunden. Prinzipiell sind sie aber als GEMA-frei gekennzeichnet.
Allerdings steht bei den Soundpools im Internet, dass sie lizenzfrei für nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden können.
Also muss man für kommerzielle Zwecke eine Lizenz bei Magix einholen. Das wäre eine interessante Frage, ob das geht und was diese kostet.
GEMA-Gebühren werden aber nicht fällig.

Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter.

Mit besten Grüßen

Ihre

Redaktion VIDEOAKTIV"

Diese Antwort leitete ich an Magix weiter. Hier die Antwort von Magix vom 21.03.13:

"Guten Tag Herr Rotondo,

vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben.
Die Aussagen treffen zu.

Sie haben die Möglichkeit die Lizenz Audio Pro zu erwerben. Im Fall des Music Maker 2013 Premium kostet diese 39,99 USD. Das Samplitude Music Studio enthält keine Loops.

http://www.catooh.com/de/sys/id/Katalog/area/mediaDetails/item_id/265531/"

In der Antwort befand sich dann noch die Lizenzbestimmung Audio Pro.

Gruß, Roberto

Rotondo schrieb am 01.04.2013 um 09:58 Uhr

Hallo Marco,

hier noch ein Nachtrag zum meinem Beitrag (siehe unten). Unbedingt die Lizensbestimmungen lesen! Da wird die "Rechteinräumung" für kommerzielle Zweche erklärt. Hier ein Link: http://www.catooh.com/index.php?popid=51&mediaId=265531

In meinem Fall kann ich die Lizenz Audio Pro kommerziell nutzen, weil ich die Sounds in einer "Werkverbindung" nutzen möchte.


Gruß, Roberto