Musicmaker Songs veröffentlichen - Lizenzwirrwarr ?

Impulsantwort schrieb am 06.08.2018 um 20:00 Uhr

Ich habe diesen Text schon an den Support geschickt, aber auch nach 4 Wochen keine Antowrt erhalten. Vielleicht blicken die selbst nicht mehr richtig durch ;)

Jedenfalls scheint es so, dass es abhängig davon ist, WO man den Soundpool erworben hat (InStore, Catooh, Magix-Website oder Producerplanet), ob man eine kommerzielle Liznez benötigt oder nicht :

 

Für Soundpools, die bei Magix gekauft wurden (Webseite oder Instore) schreiben Sie :

Zitat :

Darf ich meine, mit Music Maker Loops und Sounds erstellten, Songs öffentlich online verbreiten?

Hier gilt die Regel: Solange ihr eigene Songs, die Music Maker bzw. Music Maker Jam Loops oder Sounds beinhalten, nicht kommerziell nutzt, dürft ihr diese bei Soundcloud, Youtube oder anderen Portalen hochladen.

Zitat Ende

 

Erwirbt man die gleichen, identischen Soundpool bei Catooh, heisst es schon :

Zitat:

Der Content darf jedoch unter keinen Umständen kommerziell genutzt oder gegen Entgelt Dritten angeboten oder weiterverbreitet werden.

Eine kommerzielle Nutzung liegt auch vor, wenn Content mittelbar zur Erzielung von Einnahmen verwendet wird.

Zitat Ende

Was immer auch "mittelbar" in diesem Fall zu bedeuten hat.

 

Noch extremer wird es, wenn man die absolut identischen Soundpools auf Producerplanet erwirbt :

Zitat:

Solche Nutzungsarten beinhalten unter anderem:

den Verkauf oder das Streaming von Songs, die unter Verwendung unserer Sounds & Loops produziert wurdendie Einbindung von Videos oder Songs auf Webseiten, die durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen Umsätze generierendie Einbettung von Content in einem „werbefinanzierten Umfeld“, bspw.

Upload von Videos oder Songs bei werbefinanzierten Portalen wie YouTube, SoundCloud oder Spotify - auch, wenn Sie selbst als User kein Geld verdienen

Grundsätzlich gilt: Sobald Content außerhalb des privaten Umfeldes (der werbefreien Privat-Homepage, der heimischen Stereo-Anlage, dem Video-Beamer o.ä.) präsentiert werden und den Weg in die Öffentlichkeit finden soll, empfiehlt sich der Erwerb einer kommerziellen Lizenz.

Zitat Ende

 

Fazit: Nach den Bestimmungen von Magix darf man Produktionen, die mit Hilfe der Soundpools entstanden sind auch auf Soundcloud und Youtube hochladen, solange man kein Geld damit verdient.

Bei Producerplanet benötigt man aber schon dafür eine kommerzielle Lizenz,  selbst wenn man kein Geld damit verdient.

Ich finde da herrscht Klärungsbedarf, oder darf jeder Partner von Magix (Catooh, Producerplanet) selbst festlegen, wie die Lizenzen gehandhabt werden ? Dann folgt gleich das nächste Problem mit dem Nachweis. Wie kann ich (evtl. sogar nach Jahren) nachweisen, das ich den Soundpoo bei Magix gekauft habe und nicht bei einem anderen Partner (Rechnungsnachweis). Oder wenn ich auf Ebay eine Magix-Soundpool-DVD erstanden habe. Da werden die Magix-Partner sehr viel Arbeit vor sich haben, jede einzelne Veröffentlichung auf Youtube und Soundcloud Abzumahnen und Nachweise zu verlangen ….

 

 

Kommentare

BilderMacher schrieb am 07.08.2018 um 10:24 Uhr

Der Anwender verkompliziert die Sache.

Wenn Du deine Musik nicht verkaufen möchtest, mit ihr keine finanziellen Interessen verfolgst, musst du gar nichts unternehmen. Benutze die gekauften Soundpools und gut.

Willst du kommerziell Musik machen, kaufst Du auf den jeweiligen Portalen die entsprechende Lizenz. Da es darauf ankommt, welchen Soundpool du verwendest, ist es entweder Catooh oder Producer Planet. Mehr Bezugsquellen gibt es nicht (mehr).

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

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Impulsantwort schrieb am 07.08.2018 um 12:48 Uhr

Der Anwender verkompliziert die Sache.

Wenn Du deine Musik nicht verkaufen möchtest, mit ihr keine finanziellen Interessen verfolgst, musst du gar nichts unternehmen. Benutze die gekauften Soundpools und gut.

Willst du kommerziell Musik machen, kaufst Du auf den jeweiligen Portalen die entsprechende Lizenz. Da es darauf ankommt, welchen Soundpool du verwendest, ist es entweder Catooh oder Producer Planet. Mehr Bezugsquellen gibt es nicht (mehr).

Ich glaube nicht, das ich verkompliziere. Ich gehe hier nach den Nutzungsbedingungen der Anbieter. Und es kommt auch nicht auf den Soundpool an, sondern es geht um die jeweils gleiche Sache.

Beispiel Soundpool EDM Trance Masters 2

Catooh :

http://www.catooh.com/de/sys/id/Katalog/area/mediaDetails/item_id/488877/

Producerplanet :

https://www.producerplanet.com/de/article/edm-trance-masters-part-2-3185/

Ausser das der Pool bei Catooh 9,99 $ und bei Planet 9,99 Euro kostet, sind diese vom Inhalt absolut identisch.

Nur das es bei Producerplanet heisst (ich zitiere nochmal aus meinem Eingangspost) :

Für Uploads von Videos oder Songs bei werbefinanzierten Portalen wie YouTube, SoundCloud oder Spotify - benötigen Sie eine kommerzielle Lizenz, auch wenn Sie selbst als User kein Geld verdienen

Bei Catooh nennt sich das dann :

Eine kommerzielle Nutzung liegt auch vor, wenn Content mittelbar zur Erzielung von Einnahmen verwendet wird.

Nur der Kauf über den Musicmaker In-Store unterliegt den Regelungen von Magix, wahrscheinlich, weil dort dieses unsägliche Eigenformat mcxogg = Kopierschutz (haha) verwendet wird.

 

BilderMacher schrieb am 07.08.2018 um 13:42 Uhr

In der aktuellen Version 27.0.0.16 kann man OGG und WAV wählen.

Und die Nutzungsbedingungen stehen auch dabei:

Auf Producer Planet hast du gleich die Möglichkeit, die erweiterte Lizenz zu kaufen. Du wirst den EDM-Soundpool dann auch in deinem Music Maker /Store finden, dass Du ihn erworben hast. Anmeldung (MAGIX-Kunden-Login) am Store vorausgesetzt.

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Impulsantwort schrieb am 07.08.2018 um 15:17 Uhr

In der aktuellen Version 27.0.0.16 kann man OGG und WAV wählen.

Und die Nutzungsbedingungen stehen auch dabei:

Auf Producer Planet hast du gleich die Möglichkeit, die erweiterte Lizenz zu kaufen. Du wirst den EDM-Soundpool dann auch in deinem Music Maker /Store finden, dass Du ihn erworben hast. Anmeldung (MAGIX-Kunden-Login) am Store vorausgesetzt.

Danke für diesen Supertip ;) Sind bei mir ja nur schlappe 38 GB, die da runtergeladen werden müssen, wenn ich auf WAV wechsel ;)

Nur mir fehlt immer noch das Verständnis dahinter. Magix produziert die Soundpools ja, bzw. werden die im Auftrag für Magix hergestellt und Magix hat also auch das (c) darauf.

Wieso dürfen dann die Vertriebspartner, die ihre Soundpools von Magix beziehen und wiederverkaufen (oder gehören die alle zusammen und sind nur Tochterfirmen von Magix ?) eigenmächtig die Lizenzbedingungen verändern ?

Naja, ich beziehe meine Pools aus dem Store bzw. habe ich damals die DVD's gekauft, da kann mir kein abmahnwütiger Anwalt was anflicken ;)

Aber nochmals Danke für die Infos !

 

 

BilderMacher schrieb am 07.08.2018 um 15:35 Uhr

Portale und Partner...

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Impulsantwort schrieb am 07.08.2018 um 20:43 Uhr

Portale und Partner...


Okay, dann nochmals vielen Dank für die Geduld und die Infos ;)

Ich denke, man kann das Thema dann zu den Akten legen ;)