MusicMaker2013 Premium

Fondor schrieb am 29.05.2013 um 19:28 Uhr

Hallo, ich habe mir MusicMaker 2013 Premium gekauft und wollte wissen, ob ich die Musik, die ich damit machen kann, auf Youtube stellen darf und Monetarisieren darf oder ob ich die Sachen von catooth.de kaufen muss bzw ich habe ja noch die DVD Sound Pool DVD Collection 19 kann man wenn das normale Progamm nicht geht, diese Pools Monetarisieren?

Mfg Fondor

Kommentare

smartsmurf schrieb am 29.05.2013 um 20:43 Uhr

Dazu müsstest Du Dir die Profi-Lizenzen der Soundpools kaufen (und das ist nicht billig)...

Abgesehen davon wäre die Frage/Antwort Rubrik dieser Comm der richtige Ort, um Deine Frage zu stellen... auf die Du dort aber mithilfe der Suchfunktion schon jede Menge richtige Antworten findest...

http://www.magix.info/de/wissen/3-musik/

 

Ehemaliger User schrieb am 30.05.2013 um 20:42 Uhr

Die kommerzielle Verwendung der beigelegten Loops ist ab Music Maker 17 (und neuer) bzw. ab Soundpool DVD Collection 17 (und neuer) nicht mehr erlaubt.
Hierfür wären dann die "Audio Pro"-Lizenzen bei Catooh zusätzlich zu erwerben.

 

xaby schrieb am 30.06.2013 um 01:28 Uhr

Stehen die Magix Music Maker Premium Sound Loops nicht unter der "Audio Pro unbegrenzt ogg"-Lizenz, wie auch die Loops im +1000 Sound Paket

Ich möchte meinen und hoffe, dass das auch der Unterschied zwischen dem Music Maker 2013 und dem Music Maker 2013 Premium ist. Habe auch im Handbuch nachgelesen, dort stand nur drin, dass zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Lizenzen unterschieden wird. Es wird aber nicht ersichtlich, dass es diesmal keine Royality Free Loops sind.

Habe auch noch mal auf meine alten Sound Loops geschaut. Musik Maker 3, 7, Live Act 2000 etc., die sollten alle frei sein. In dem Sinne, dass du die Samples nicht 1 zu 1 wiedergeben darfst, sondern eben kombiniieren musst.

Möchte auch meinen, dass ich beim Musik Maker 16 gelesen hatte, dass man die nicht kommerziell verwenden darf, es sei denn, man nutzt diese Loops im Zusammenhang mit einem Premium Music Maker.

Hier würde ich gern auch noch mal etwas offizielles Lesen. Einen Lizenzvertrag etc. Meshbox Music stellt das nämlich noch genau klar, wofür und wofür das nicht verwendet werden darf.

http://www.meshbox.com/music.html

Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, wenn die Musik in einem Computerspiel verwendet wird oder in einem Live-Stream. YouTube zu Geld machen steht zwar im Handbuch, dass das dann eine kommerzielle Nutzung wäre, was verständlich ist, es geht aber nicht daraus hervor, wie es sich mit den mitgelieferten Loops verhält.

Dazu kommt, dass die Werbung ja irreführend wäre, wenn die Premium Variante damit beworben wird, dass du Musik machen kannst wie die Profis ...

Bzw. bis zu welchem Grad müsste man die Loops verändern, betrifft es nur die Loops oder auch die Instrumente selbst? 

xaby schrieb am 30.06.2013 um 01:29 Uhr

Ach in dem Zusammenhang, kann ich irgendwo direkt pro Loop einsehen, unter welcher Lizenz der steht oder muss ich mir das für jeden Loop alles einzeln heraus suchen und meine gesamte Loop Bibliothek überarbeiten?

marion51 schrieb am 30.06.2013 um 11:49 Uhr

nachzulesen hier:

http://www.magix.com/de/eula/

Gruß

magicmusic schrieb am 11.09.2013 um 20:29 Uhr

Die kommerzielle Verwendung der beigelegten Loops ist ab Music Maker 17 (und neuer) bzw. ab Soundpool DVD Collection 17 (und neuer) nicht mehr erlaubt.
Hierfür wären dann die "Audio Pro"-Lizenzen bei Catooh zusätzlich zu erwerben.

 

Aber scheinbar gibt es bei catooh nur die Lizenzen für die ogg oder wav. somit müssten die Midi takes auch kommerziel verwendbar sein, denn man kann sie ja nicht dazukaufen. Oder ?

Ehemaliger User schrieb am 13.09.2013 um 22:15 Uhr

Aber scheinbar gibt es bei catooh nur die Lizenzen für die ogg oder wav. somit müssten die Midi takes auch kommerziel verwendbar sein, denn man kann sie ja nicht dazukaufen. Oder ?

Das ist eine gute (und zugleich knifflige) Frage.

Da die MIDI-Takes keine Musikdateien in diesem Sinne sind und MAGIX in der Datei "licence.txt" und im EULA nur von Musik- / Foto- und Videodateien spricht, wären diese für die kommerzielle Verwendung zugelassen.

Rechtsverbindlich kann diese Frage aber nur MAGIX selbst beantworten.