Musik in Videos (GEMA)

Stig_Pfau schrieb am 01.09.2013 um 12:41 Uhr

Hallo,

ein Anruf bei der GEMA hat mich etwas verwirrt.
Die Dame sagte mir, ich müsse mich mit dem Künstler (oder der Agentur) in Verbindung setzen um mir die Erlaubnis zur Verwendung zu holen um es dann bei der GEMA anzumelden.

Wenn ich in einem 5 Minuten YouTube Video 3 Musikstücke verwenden will, muss ich 3 Wochen den Agenturen hinterherrennen.

Gibt es da nicht eine andere Möglichkeit?

BTW: gemafreie Musik ist toll - aber in manchen Projekten braucht man eben den Wiedererkennungswert

 

Gruß

Stig

Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 01.09.2013 um 13:12 Uhr

Gema ist Gema, du musst dir erst mal die Genehmigung, eigentlich der Verlage holen, nicht des Künstlers, weil die Verlage die Rechte daran haben.

Stig_Pfau schrieb am 01.09.2013 um 13:23 Uhr

OK. Ich dachte es gibt vielleicht so eine Art Datenbank für generell verfügbare Titel.

Ehemaliger User schrieb am 01.09.2013 um 14:26 Uhr

Wenn ein Werk bei der gema ist, ist es auf keinen Fall frei verfügbar, gemafrei sind natürlich davon ausgenommen, die musst du mit den urhebern klären

Stig_Pfau schrieb am 01.09.2013 um 16:14 Uhr

"Frei" im Sinne der Verwendbarkeit natürlich.
Habt Ihr schon mal versucht, so einen Verlag an die Strippe zu bekommen?

Ehemaliger User schrieb am 01.09.2013 um 16:18 Uhr

Erst mal über Gemasuche den Verlag rausfinden und dann anschreiben, ist kein Problem

wstraub schrieb am 07.01.2014 um 11:12 Uhr

Hallo,

Frage liegt zwar schon einiges zurück, jedoch möchte ich gerne meine Info dazu beisteuern.

Auf meine Frage an die GEMA im Mai 2013 zum selben Thema wurde mir per EMail mitgeteilt:

(Annähernd und etwa Sinngemäß)

Nach derzeitigem Stand der GEMA (Stand Mai2013) werden keine Videos lizenziert die auf YOUTUBE zu sehen, bzw, hinterlegt sind, oder Videos deren LINK von der HOMEPAGE zu YOUTUBE führt. Videos die direkt auf der HOMEPAGE hinterlegt sind müssen lizenziert werden. Der Tarif beträgt EURO 156,90 zuzügl. MwSt und erlaubt dann bis zu 120.000 Zugriffe pro Jahr.

Also wie gesagt, das war im Mai 2013. Die GEMA behielt sich vor, eventuell Verträge mit YOUTUBE zu ändern oder neu aufzulegen was dann kostenplichtig werden könnte!

 

Mfg

Walter Straubinger

 

Zuletzt geändert von wstraub am 07.01.2014, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.

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