Kommentare

jens_rossberg schrieb am 30.03.2011 um 06:56 Uhr

Wenn es sich um eine öffentlich Vorführung handelt, würde ich da sehr, sehr vorsichtig sein und möglichst keine kopiergeschützte Musik verwenden.
 

robert-graunke schrieb am 30.03.2011 um 07:35 Uhr

Hallo,

 

auch wenn Künstler schon eine gewisse Zeit tot sind,folglich keine Urheberrechte mehr haben,

liegen die Verwertungsrechte der jeweiligen Stücke bei den ausführenden Orchestern, Bands, Gruppen bzw. deren Label. (Klassik)

 

(Einfach ausgedrückt)

 

Eine öffentliche Darbietung ist also nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers erlaubt.

Handelt es sich bei der Vereinsveranstaltung um eine geschlossene, sprich private, Veranstaltung zu der die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat, und wird auch kein kommerzieller Zweck verfolgt, dann kann die Musik so verwendet werden wie man es auf einer privaten Feier täte.

(ebenfalls einfach ausgedrückt)

 

Um eine gültige Rechtssicherheit zu erlangen genügt ein Schreiben mit dem beabsichtigten Verwendungszweck und der Nennung aller in Frage kommenden Musiktitel / Künstler an die GEMA.

Ein entsprechendes Antwortschreiben der GEMA sollte unbedingt aufbewahrt werden.

 

Gruß

 

Robert