Nein, es gibt keine sinnvolle Möglichkeit. Alle Webinhalte sind öffentlich und müssen zur Anzeige in Browsern von diesen zum Anzeigen wenigstens kurz heruntergeladen werden. Dazu zählt auch streaming.
Dies beeinflusst aber in keinem Fall das Urheber - oder KUG. Dieses gilt immer ohne Ausnahme. Gruß Marboe
Hallo marboe, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte mit so etwas schon gerechnet und die Videos mit Wasserzeichen versehen. Ich werde aber in jedem Fall auf das KUG verweisen.