Soundtrack Maker und Urheberrecht.

jopri schrieb am 13.05.2012 um 18:41 Uhr

Ich habe mit Video deluxe ein privates Video erstellt und mit Sound Maker erstellte Musik in das Video itregriert.

Dann das Video auf Youtube eingestellt. Nun bekomme ich folgende Meldung: 

Dein Video enthält möglicherweise folgende urheberrechtlich geschützte Inhalte:
Bestätigte Ansprüche

    "Tony L, The Funk Revelation-The Chase", tonaufnahme Verwaltet von: xxx

Nun habe ich die unten stehenden Möglichkeiten:


Ich glaube, diese Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung ist aus folgenden Gründen ungültig:

1) Ich besitze die CD/DVD oder habe das Lied online gekauft.

2) Ich verkaufe das Video nicht und verdiene kein Geld damit.

3) Ich habe den Eigentümer im Video erwähnt.

4) Das Video ist ein Originalvideo von mir, an dem ich alle Rechte besitze.

5) Ich habe eine Lizenz bzw. eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers zur Verwendung dieser Inhalte.

6) Meine Verwendung des Videos entspricht nach den anwendbaren Urheberrechtsgesetzen den rechtlichen Bedingungen für faire Verwendung bzw. faires Handeln.

7) Bei dem Video handelt es sich um Gemeingut oder es fällt nicht unter den Urheberrechtsschutz.

Keine der Antworten passt so richtig. Was wäre denn die Korrekte, um allem Ärger aus dem Wege zu gehen? 

Nehme ich die Antwort: 2) Ich verkaufe das Video nicht und verdiene kein Geld damit.

Kommt diese Antwort und es geht nicht weiter.

Ob du finanziell von der Nutzung des Videos profitierst oder nicht, ist nicht maßgeblich. Ohne Genehmigung des Eigentümers darfst du es nicht verwenden.

Kann einer eine passende Antwort geben?

Kommentare

BilderMacher schrieb am 13.05.2012 um 18:53 Uhr

Dein "Problem" ist viel umfangreicher und betrifft mehr Anwender ...

YT setzt Software ein, die auch mal Treffer landet, die falsch sind.

"Tony L, The Funk Revelation-The Chase", tonaufnahme Verwaltet von: xxx

Wer ist denn der Verwalter XXX?

Hast du einen neuen Track erstellt oder von "Tony L" etwas verwendet?

Da die ContentID-SW von YT (Google) auch mal ins blaue trifft, musst du dich mit dem vermeintlichen Urheber (Verwalter) in Verbindung setzen und nachweisen, dass dein Track nichts mit dem

"Tony L, The Funk Revelation-The Chase", tonaufnahme Verwaltet von: xxx

zu tun hat.

 

Kannst du das lückenlos, wird YT dein Video auch auf der Plattform anzeigen.

 

Zuletzt geändert von BilderMacher am 13.05.2012, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

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Ich kann vieles, darf aber nicht alles.
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Hardware / Software:
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Intel(R) UHD Graphics (für Import, Verarbeitung, Export)

NVIDIA GeForce MX250 (wird nicht in Schnitt-SW verwendet)

  • Video deluxe 2016 Premium
  • Video deluxe 2025 Premium
  • Video Pro X 16
  • Photostory Deluxe 2025
  • Samplitude X7 Suite
  • ACID Pro 11
  • Music Maker 2025 Premium
  • MAGIX/XARA Graphic-/Web-Designer

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Edition    Windows 10 Home
Version    2009
Installiert am    ‎15.‎10.‎2020
Betriebssystembuild    19045.5917

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Standardbrowser: Firefox 138.0.4

👶-Boomer

marion51 schrieb am 13.05.2012 um 18:59 Uhr

wir würden dir sicherlich gerne helfen, doch das wären dann eindeutig rechtsauskünfte die eigentlcih nur juristen mit den einschlägigen kenntnissen beantworten können.

jopri schrieb am 13.05.2012 um 19:26 Uhr

 

Dein "Problem" ist viel umfangreicher und betrifft mehr Anwender ...

YT setzt Software ein, die auch mal Treffer landet, die falsch sind.

"Tony L, The Funk Revelation-The Chase", tonaufnahme Verwaltet von: xxx

Wer ist denn der Verwalter XXX?

Hast du einen neuen Track erstellt oder von "Tony L" etwas verwendet?

Da die ContentID-SW von YT (Google) auch mal ins blaue trifft, musst du dich mit dem vermeintlichen Urheber (Verwalter) in Verbindung setzen und nachweisen, dass dein Track nichts mit dem

"Tony L, The Funk Revelation-The Chase", tonaufnahme Verwaltet von: xxx

zu tun hat.

 

Kannst du das lückenlos, wird YT dein Video auch auf der Plattform anzeigen.

 

Hallo BilderMacher, der Song ist mit Soundtrack Maker automatisch erstellt. Also nichts von Tony L. Der Verwalter ist ein Believe.

Meine Sorge ist, wenn ich Videos erstelle und die Musik mt Soundtrack Maker erstelle, ist dann da immer ein Song eines Interpreten dahinter? So, dass es immer auf YT Ärger geben kann? Dann nützt mir die Automatik doch auch für private Videos nichts.  

BilderMacher schrieb am 13.05.2012 um 20:34 Uhr

Ich sag ja... kompliziert ...

Das wäre das betreffende Lied

https://www.beatport.com/en-US/html/content/track/detail/3417503/_

und das der Verwalter: http://www.believe.fr/

Meine Sorge ist, wenn ich Videos erstelle und die Musik mt Soundtrack Maker erstelle, ist dann da immer ein Song eines Interpreten dahinter? So, dass es immer auf YT Ärger geben kann? Dann nützt mir die Automatik doch auch für private Videos nichts.

YT ist aber nun mal nicht der private Raum! Kläre das mit YT, dem Verwalter oder nimm mal einen anderen automatisch erstellten Song vom MMM, ob der auch einen "Verwalter" bekommt ... wenn keine vorgefärtigten Antworten passen, musst du das so sagen ...

Zuletzt geändert von BilderMacher am 13.05.2012, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Filmarchiv schrieb am 10.08.2012 um 13:21 Uhr

Hallo,

das Problem hatte ich auch. Bin wie folgt vorgegangen:

Habe Antwort 4 angeklickt [4) Das Video ist ein Originalvideo von mir, an dem ich alle Rechte besitze.]

Danach öffnet eine neue Maske in der man eine Begründung schreiben kann. Folgenenden Text habe ich als Begründung geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Video habe ich selbst gedreht und mit der Software "MAGIX Video deluxe 16 Plus" bearbeitet. Den Originalton habe ich entfernt. Nachvertont habe ich das Video mit der Musik, die in der Videosoftware vorhanden ist. Hier kann man aus verschiedenen Musikrichtungen automatisch einen Soundtrack erzeugen, der automatisch auf die Länge des Videos zugeschnitten wird. Übergänge zwischen den einzelnen Stücken sowie die Länge derer werden vom der Software ebenfalls automatisch erzeugt. Die Software "MAGIX Video deluxe 16 Plus" habe ich als Original käuflich erworben und bin damit berechtigt Videomaterial zu bearbeiten. Für mich wäre es von Interesse zu erfahren wer diese Urheberrechtsverletzung festgestellt hat, Mensch oder Maschine (Computer)? Freundliche Grüße

Danach habe ich von YouTube folgende Antwort bekommen:

Nachdem du deinen Einspruch eingereicht hast, ist dein Video bald wieder ohne Anzeigen Dritter auf YouTube verfügbar. Es handelt sich um einen vorübergehenden Status, der sich jederzeit ändern kann.

Ich hoffe es hilft weiter.

Gruss Andreas

peerco schrieb am 06.03.2015 um 17:28 Uhr

das Problem ist nicht die ErkennungSW, sondern die jenigen Leute die einen Anspruch dagegn ablehnen, wie es in mehreren Fällen bei mir bereits der Fall gewesen ist !!!

uns somit blieb die angebliche Urheberrecht Verletzung aufrecht und ohne ErkennungSW dafür verantwortlich zu machen, da eben diesmal bereits Menschen dafür verantwortlich sind !!!

danach folg eine zweite Möglichgkeit einer Berufung, allerdings bereits mit mehr als nur personalisierten Daten, mit solchen die nach dem Datenschutzgesetz schon nicht einmal das Gericht immer und auf Anhieb automatisch bekommt, wenn dazu kein Grund vorliegt

und das Gericht interessiert auch nicht ob sich jemand mit einer Komposition, wie Note für Note oder gewählten Samples, je außereinander gesetzt hat, wie etwa mit den Nutzung Bedingungen, in denen in aller Deutlichkeit steht, für freie und nicht kommerzielle Nutzung, was ein Plattenlabel / Medien Verwalter incl. Verkauf unmöglich sein kann !!!

bei dem nächsten Abmahn Versuch ist daher eine gerichtliche Sammel Klage mehr als nur angebracht !!!