Verwendung Musik

Werner-Schwarz schrieb am 04.04.2019 um 10:23 Uhr

Im Video De Luxe 2018 sind 5 Musiktitel als FREE bezeichnet.

FREE heißt FREI benutzbar??, also FREE so richtig FREE, FREI FREI FREI. Was eine blöde Frage eigentlich, wo doch da steht FREEEEEEE....ohne hinterfotzige Hintertürchen die den Anwender ganz berechnend an den Rand des Ruins bringen.
Wenn ich diese FREE Titel verwende, öffnet sich auch kein Fenster oder ein Link der mich darüber informiert das ich zur Verwendung dieser Musikstücke eine gelbe Boxershort, Büstenhalter der Größe D und 3 Kondome tragen muss.... oder das unter besonderen Umständen doch Gebühren fällig werden.
Ist das nun wirklich FREE oder sucht Magix über Umwegen die Möglichkeit seinen Kunden von hinten mit dem Messer usw.???

Es passiert nichts wenn man damit arbeitet in Form von Anwendung.
Nichts, nichts, absolut nichts. FREE bleibt hoffentlich doch FREE, macht es beängstigend den Anschein........

Ich würde um eine aussagekräftige Antwort bitten.

Vielen Dank

Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 04.04.2019 um 11:33 Uhr

So unsicher, wie Du bist, würde ich jedwede Veröffentlichung von irgendetwas lassen.

Kann mir nicht vorstellen, dass Dir hier jemand eine rechtsverbindliche Antwort gibt oder ob das überhaupt möglich wäre.

Wenn Du Dir derart unsicher bist, hol Dir eine schriftliche Bestätigung von Magix.

Meine persönliche und rechtsunverbindliche Meinung: Magix wird Dich meiner Meinung nach nicht verklagen, wenn Du einen von Magix als FREE deklarierten Titel in einem Video veröffentlichst, solange der Inhalt nicht irgenwie anstößig oder so ist.

Werner-Schwarz schrieb am 04.04.2019 um 12:01 Uhr

In Bayern sagt man, "Des hät ma a a bläderer song kenna" Hilfreich ist der erste Satz sicherlich nicht.

Außer das einem nahe gelegt wird sich um nichts irgendwas zu scheißen.

Der Ratschlag alles Verbindliche zu ignorieren bedarf auch keiner absonderlichen Interligenz.

"Ich glaube nicht" oder "Ich kann mir nicht vorstellen" ist Pillepalle und keine aussagekräftige Antwort.

Aber schön das man sich mit diesem Thema befasst hat.

Vielen Dank

 

wabu schrieb am 04.04.2019 um 12:28 Uhr

Da es hier ein Forum von Usern für User ist kann keine andere Antwort gegeben werden.

Für rechtsverbindliche Auskünfte ist nur MAGIX zuständg

wabu ...............der nie auslernt

Der Rechner  Installierter physischer Speicher (RAM) 32,0 GB / Prozessor Intel(R) Core(TM) i7-9700K CPU @ 3.60GHz, 3600 MHz, 8 Kern(e), 8 logische(r) Prozessor(en),

Intel® UHD Graphics 630 aktiviert

NVIDIA Geforce GTX 1650 HDMI ; 2x DVI ; VGA, PCIe

Samsung (SSD) HD103SJ F3 1 TB Sata 7200 / 2x LG GH22NS SATA schwarz

Betriebsystem Microsoft Windows 10 Home Version 10.0.18362 Build 22H2

geschnitten wird seit 2007 mit Magix immer aktuell VdL und ProX

gefilmt mit Panasonic SDT 750 und FZ 1000 sowie Pentax K30 (Mist) und SJ 1000 und Hero7, dazu die Pocket und die Insta 360 X4 und die Mini 3

fotografiert mit Pentax K10 und K30 (Super)/Sigma 10-20 und 18-200; Fisheye und 500mm Spiegeltele

Mein Kanal: youtube

newpapa schrieb am 04.04.2019 um 12:29 Uhr

Hallo,

@Werner-Schwarz

In Bayern sagt man, "

Wahrscheinlich bist Du in diesem Freistaat tief verwurzelt. Auch wenn man akzeptiert, dass die Bayern etwas rustikal sind (- sagt man -), finde ich die Antwort unangemessen. "Rotzfrech" sagt ein höflicher Bayer.

Zur Sache: Rechtsauskünfte sind eine diffizile Angelegenheit. Man tut gut daran, sich da sehr zurückzuhalten. Der Verweis auf "Eula" ist richtig, weil das der vom Käufer akzeptierte Vertragsbestandteil ist. Sollte in Bayern "EULA" unbekannt sein: Der entsprechende Text lautet:

7. Nutzung der Musik-, Video-, Foto-Dateien:

Die in den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien sowie Vorlagen, die entsprechende Dateien enthalten, dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das gilt auch für solche Musik-, Video- oder Foto-Dateien sowie entsprechende Vorlagen, die durch oder über das Produkt von MAGIX erworben werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien mittelbar oder unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). Dies gilt für die den Produkten “Web Designer Premium“ und “Foto & Grafik Designer“ beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien und die entsprechenden Vorlagen mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig. Eine Verwertung der Musik-, Video- oder Foto-Dateien sowie Vorlagen als solche, d.h. unabhängig von damit geschaffenen Arbeitsergebnissen, ist unzulässig. Insbesondere dürfen in den Vorlagen enthaltene Fotos nicht aus den Vorlagen extrahiert werden, um diese gesondert für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Wenn man nun für sich Interpretationsschwierigkeiten hat: Entweder MAGIX oder einen Rechtsanwalt konsultieren.

Werner-Schwarz schrieb am 04.04.2019 um 14:02 Uhr

Na seh´n se, dass ist doch mal ne Aussage.
Auch wenn es hier an Humor mangel und alles zu verbissen ernst genommen wird.

Aber ich weiß, de Preißn san so...................

Das hier hätte es auch nicht gebraucht..., "So unsicher, wie Du bist, würde ich jedwede Veröffentlichung von irgendetwas lassen." so ein dummes Geschwätz. Klingt wie" Wenn Du Dir mit dem Hammer auf den Daumen haust wird das Huhn ein blaues Krokodilei in den schwarzen SUV legen und Patex in der Innenwand des Airbuses 380 auftragen"

What ever, diese für Magix dehnbare Rechtslage ist ziemlich berechnend an- und ausgefertigt.
Im Sinne des Anbieters versteht sich und war auch nicht anders zu erwarten.
Egeal was man damit macht, es ist auch hier alles so geregelt dass Grundsätzlich der Anbieter immer einen Weg findet den Anwender zu belangen.
Dieses FREE dafür zu verwenden ist mitunter die mieseste Verschwendung eines schönen Wortes mit einer unglaublichen Geschichte und Aussagekraft.

Da fertigen die solche tollen Sachen und sind nicht in der Lage so wichtige rechtliche Dinge mit einem Link oder Fenster zu versehen, welches sich bei einer Verwendung sofort öffnet und den Konsument, SEINEN KUNDEN darüber informiert was auf ihn zukommt wenn er dieses Tool tatsächlich anwendet. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Um ihre Kunden mit Mails und Updates zuzuschmeißen, die in alle Himmelsrichtungen mit Links versehen sind, sind die auch erfindungsreich.

Damit hab ich dennoch, auch über Umwege in Erfahrung bringen können was in diesem Hause FREE bedeutet.

Vielen Dank an alle die sich so intensiv eingebracht haben.......

"Auch wenn es nichts nützt, geholfen hat es"