Verwendung von Catooh Sounds

MagischerFranky schrieb am 27.06.2009 um 09:30 Uhr
Hallo Usergemeinde,

ich möchte mir FX-Sound von Catooh herunterladen. Dazu habe ich mich angemeldet, aber das System sagt, es kann mich nicht aktivieren!??! Was soll der Quatsch. Hat das Portal Performanceprobleme?


Wie dem auch sei, meine eigentliche Frage: Kann ich einen heruntergeladenen Clip beliebig oft in Videos verwenden, also z.B. auch auf YouTube? Oder ist das nur auf 1 Video beschränkt?

Kann ich die Sounds dann nur privat nutzen oder auch geschäftlich. Da blicke ich nicht durch.

Grüße und Dank
Frank

Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 30.06.2009 um 20:45 Uhr
Hallo Frank,

Probleme beim Login zu Catooh hatte ich bisher noch nicht.

Zur eigentlichen Frage:
Du musst die bei Catooh käuflich erworbenen Inhalte je nach ihrer Lizenz unterscheiden. Bei Audio und Sound-FX gibt es m.W. vier verschiedene Lizenzen:

- Privat
- Audio Pro Standard
- Audio Pro Erweitert
- Audio Pro Unbegrenzt

Grundsätzlich gilt, dass Du bei der Privat-Lizenz (der preisgünstigsten Variante) den Inhalt (Content) nur in einem sog. "verbundenen Werk" verwenden darfst, d.h. alle Urheberrechte des gesamten Werks müssen bei Dir liegen.
Du darfst das Werk mit der Privat-Lizenz dann veröffentlichen und vorführen, so lange Du kein Geld damit verdienst.

Sofern also die Urheberrechte der Inhalte des restlichen "verbundenen Werks" auch bei Dir liegen, so sehe ich keine Probleme, das Werk unter Verwendung der bei Catooh erworbenen Privat-Lizenz zu veröffentlichen, weder bei YouTube noch sonstwo.

Für die kommerzielle Verwendung (also damit Geld verdienen) und Verbreitung Deines "verbundenen Werks" musst Du mindestens eine Audio-Pro-Lizenz erwerben. Hierbei gilt, je höher die Lizenz und die Erlaubnisse, desto teurer wird sie auch sein.

Für weitergehendere Informationen zu den unterschiedlichen Catooh-Lizenzen klickst Du vor dem Kauf bzw. während der Produktauswahl in der Spalte "Lizenz" auf den dort angegebenen Link. Es öffnet sich ein weiteres Browserfenster mit dem in kompliziertem juristischen Deutsch verfassten Lizenztext, den man sich leider nicht ausdrucken lassen kann.

Da dies ein Rechtsthema ist, gebe ich keine Gewähr auf meine Ausführungen.

Gruß,
Andreas