Kommentare

Rohe schrieb am 26.08.2016 um 17:20 Uhr

Wenn ich ein Auto klaue und nur privat verwende, bin ich dann kein Verbrecher?

Die sauberste Lösung wäre, du holst dir von dem Ersteller des Videos die Erlaubnis. Alles andere liegt sonst in einer Grauzone. Manches ist bei ausschließlich privater Nutzung erlaubt und manches nicht. Also: Keine Rechtsberatung!

Zum technischen Teil. Die einzelnen Szenen ziehst du an die gewünschte Stellen in die Timeline. Alles andere übernimmt dann Video Pro X beim rendern.

Markus73 schrieb am 26.08.2016 um 20:30 Uhr

Ehrlich gesagt, verstehe ich die Frage nicht so richtig.

Du hast eine Videodatei heruntergeladen. Die gegenwärtige Ansicht (keine Gewähr dafür!) ist wohl, dass ein Download von Youtube-Filmen nicht rechtswidrig ist, auch wenn Youtube selbst keine Downloadmöglichkeit anbietet.

Wer soll sich nun daran stören, was Du mit dieser Datei tust, wenn sie nicht verkauft und nicht veröffentlicht wird? Es bekommt doch überhaupt niemand mit...

Ich würde also sagen: Im privaten Rahmen kannst Du hier weitestgehend tun und lassen, was Du möchtest.

Schöne Grüße,

Markus

 

Zuletzt geändert von Markus73 am 26.08.2016, 20:34, insgesamt 2-mal geändert.

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Rohe schrieb am 26.08.2016 um 22:18 Uhr

Ich will das Thema hier nicht weiter vertiefen. Es würde den Rahmen sprengen und sehe es auch nicht als ein Thema im Zusammenhang mit Videodeluxe.

Aber trotzdem zum Beispiel auf dies hinweisen: https://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244

immerauftour schrieb am 27.08.2016 um 12:28 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

Aber ich glaube, ich bin hier missverstanden worden. Ich wollte lediglich aus einem YouTube-Film eine Sequenz von  ca. 1 Minute in meinen Urlaubsfilm einbinden. In meinem Urlaub hatte ich eine Maschine, die nicht mehr in Betrieb ist, aufgenommen. Diesen wollte ich um eine Sequenz, wie die Maschine früher gearbeitet hat, ergänzen.
Und hier wusste ich nicht, wie man den AVI-Film in Magix einbinden kann.

Den YouTube-Film durfte ich für private Zwecke auch downloaden. Aber da ich mich hier scheinbar in einer Grauzone bewegen könnte, lass ich das lieber.

Damit ist das Thema abgeschlossen.

Markus73 schrieb am 27.08.2016 um 18:49 Uhr

Den YouTube-Film durfte ich für private Zwecke auch downloaden. Aber da ich mich hier scheinbar in einer Grauzone bewegen könnte, lass ich das lieber.

Ich verstehe Dich immer noch nicht.... Download ist erlaubt, private Nutzung ist erlaubt. Wo ist das Problem? Da ist keine Grauzone.

 

 

Zuletzt geändert von Markus73 am 27.08.2016, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.

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