Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 04.11.2012 um 16:21 Uhr

Versuch es doch einfach. Dazuschreiben dass es ein Cat Stevens-Cover ist.

Ehemaliger User schrieb am 04.11.2012 um 16:22 Uhr

ist immer eine Frage wo, bei youtube ist im Moment Grauzone, deswegen geht es dort meist, wenn du in der Beschreibung noch Urheber angibtst sollte es eigentlich gehen. Weiterhin die Frage hast du das selber eingespielt mit Instrumenten, dann handelt es sich um ein neuer Arragement, was ok wäre. 

Ehemaliger User schrieb am 04.11.2012 um 16:43 Uhr

Solltest du sicher sein, das du das Lied Melodie und Text 1:1 übernommen wurde und das du das eingspielt hast mit Instrumenten, dann kann ich dir gerne eine Stelle nennen, wo du dir eine LC Nummer dafür geben lassen kannst, damit ist das dann wieder OK.

Ehemaliger User schrieb am 04.11.2012 um 16:49 Uhr

Ich würde mich hier nicht auf "Freund" Janvo verlassen, sondern würde mir notfalls professionelle Rechtsauskunft einholen.

smartsmurf schrieb am 04.11.2012 um 19:49 Uhr

Nein !!!   

Ehemaliger User schrieb am 05.11.2012 um 12:22 Uhr

@ Icecube wenn ich ein Song Cover 1:1 kann ich diesen auch ohne zu fragen veröffentlichen, d.h. ich kann mir eine LC-Nummer holen und ich kann den in die Downloadshops geben zum Verkauf, denn die Rechte bleiben erhalten. Ich hatte aber schon im 1. Postuing geschrieben, Youtube ist GRauzone im Moment. eigentlich darf man nicht, aber machen tut es Jeder, ist ja schliesslich Werbung.

Sollte Jemand fragen haben woher man eine Kostenlose LC-Nummer bekommt zum Bemustern und im Radio und spielen lassen kann er sich gerne bei mir melden. Wenn jemand seine Cover zum Verkauf in die Downloadshop haben möchte  ist das auch kein Problem, ein Album kostet einmalig 40 Euro + MwST. und ist innerhalb von 2- 5 Tagen in ca. 300 Downloadshop erhältlich, dabei sollte man aber selbst sicher sein, das es rechtlich OK ist, in den meisten Fällen wo 1:1 und Musik auch in der melodie 1:1 ist.

marion51 schrieb am 05.11.2012 um 12:45 Uhr

Hallo,

da wir hier keine Juristen sind, können wir auch keine rechtsverbindliche Auskünfte geben. Eine Haftung hierfür übernimmt hier niemand.

Siehe auch hier:

http://www.magix.com/de/eula/

Gruß

Ehemaliger User schrieb am 05.11.2012 um 12:56 Uhr

Ich schließe mich marion51 an. Niemand ist hier befugt, Rechtsauskunft zu erteilen. Auch Janvo nicht.

Ich vermute aber mal, daß zumindest GEMA-Gebühren zu leisten sind, wenn man ein Werk veröffentlicht, dessen Urheber ein anderer und nicht man selbst ist.

Ehemaliger User schrieb am 05.11.2012 um 15:50 Uhr

@IzeKuBEPro  wenn man eine CD veröffentlicht, geht es ohne Anmeldung der Gema sowieso nicht, man muss also erst einmal die Urheber angeben, Somit ist es also völlig legal. Das Urheberrecht bleibt bei Veröffentlichungen immer bestehen.

Ob ich einen Soing zum Download anbiete oder auf CD Presse, ohne die Anmeldung Gema geht es nicht.