Eines meiner hochgeladenen Songs wurde gesperrt. Ich habe diesen selbst mit dem MMM Programm erstellt. Ich nutze diese Musik nicht kommerziel, sondern rein zu privaten Zwecken.

koehler-michael74 schrieb am 23.03.2012 um 00:22 Uhr

Ich kann das nicht ganz verstehen, da ich keine Musik bei irgendwem geklaut habe. Ich hatte gemeint, da diese Seite von Magix selber ist, dass man dann problemlos seine Songs hochladen kann, um zu erfahren, ob dieser gut oder schlecht ist. Bevor ich damit beginne mit meinen eigenen Instrumenten eigene Songs zu produzieren. Vor allem, weil ich auf diesem Gebiet noch grün hinter den Ohren bin. 

Ich habe auch extra dabei geschrieben, dass ich diese Songs mit Hilfe und Unterstützung des Magix Musik Maker (MMM) erstellt habe, um damit einem Urheberrechtsdelikt vor zu beugen. 

Kommentare

smartsmurf schrieb am 23.03.2012 um 02:00 Uhr

wir user können hier auch nicht tun (du bist nicht der erste, dem so etwas passiert)...

schreib einfach eine e-mail an die copyright abteilung von magix (so wie unter dem track erwähnt)... erkläre kurz bzw. bitte um freigabe... und in spätestens 1-2 tagen sollte der track entsperrt sein...

Ehemaliger User schrieb am 23.03.2012 um 05:55 Uhr

Ein Kleiner Tipp, wenn du wirklich vorhast eigene Songs zu machen, dann benutze den Music Maker nicht mehr, denn der Umstieg vom Music Maker zu eigene Songs fällt dir sonst sehr schwer. Auch wennn du dadurch nochmals neu anfangen musst mit lernen und es länger dauert. Du umgehst aber von vorherein die Urheberprobleme. Der Music Maker ist ein geiles Program, wenn man mal schnell einen Song basteln will,  einfach Samples anhören und klick, passt. Das dumme ist nur, man bastetlt Tagelang an einem Song, freut sich danach wie geil der geworden ist und ärgert sich dann, das dieser nicht großartig vermarktet werden kann. 

Besser ist es, du fängst an eigene Songs zu machen. Ein guter Weg ist, man nehme eine Mididatei eines Liedes und weise den einzelnen Spuren neue Instrumente zu, oder benutzt nur einige Spuren und macht selber was dazu. Ein Coversong ist am Anfang wesentlich einfacher und hilft schnell , den Umgang mit dem Programm und mit der Musik zu lernen. UNd wenn du jetzt Tagelang an deinem Son gebastelt hast, kannst du diesen auch dannn getrost veröffentlichen, weil es ist dein Arragement. Zumindest erst mal an allen öffentlichen Stellen.

Ehemaliger User schrieb am 23.03.2012 um 09:15 Uhr

Icecube wenn du bei einem Coversong dich 1:1 an Text hälst und auch bei der Melodie keine große Abweichungen machst, darfst du den VÖ machen ohne zu fragen, das steht auch so im Urheberrecht, müsste §24 sein. Nur wenn du jetzt Teile verwendest, wie einzelne Sequenzen oder du den Text änderst, dann muust du Fragen den Urheberrercht. Ein Coversong ist sowieso urheberrechtlich geschütz mit Musik und TExt. Was man sdann selber an dem Song nur hat, sind die Downloadgebühren die übrig bleiben, bei den Downloadshops.

Wenn du mit Musicmaker einen Song erstellst mit den Soundpools Samples, musst du erst Lizenzen kaufen um den Song vö zu machen.

Wenn man einen Coversong macht, muss er selber arrangiert werden und sich bei Text 1:1 und bei der Musik fast ans Original halten. Wenn das erfüllt ist, kann man den Song veröffentlichen ohne zu fragen. Wichtig ist nur, der Song muss schon vom Origibnalinterpreten veröffentlicht wurden sein.

Ehemaliger User schrieb am 23.03.2012 um 09:18 Uhr

Nochwas, diesen Coversong kann ich dann eigenständig zuim Download anbieten, über gewisse Firmen, wo man die Möglichkeit hat, in alle Downloadshops zu kommen. Dafür brauche ich keine LC Nummer.

Über die gleiche Firma bekommt man auch kostenlos eine LC Nummer, so das man seinen Coversong auch zur Bemusterung versenden kann. Nur eines, man muss 5 CD als Plichtbemusterung zusenden.

So sieht das aus wenn man mit Coversongs arbeitet.

Ehemaliger User schrieb am 23.03.2012 um 14:40 Uhr

Wenn man einen Song verändert muss man beim Urheber nachfragen, richtig.

Wenn man eine Coverversion erstellt muss man nicht beim Urheber nachfragen, aber Gebühren an die GEMA bezahlen.

Sonst könnten ja alle Cover Bands umsonst auftreten...

Ehemaliger User schrieb am 23.03.2012 um 18:42 Uhr

ICEcube es gibt ein Urhebergesetz, da steht sowas drinnen.

Hier der Originaltext §24 des Gesetzes

 

Teil 1 (Urheberrecht)
      Abschnitt 4 (Inhalt des Urheberrechts)
         3. (Verwertungsrechte)

(1) Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zu Grunde gelegt wird.

 

 

Ehemaliger User schrieb am 24.03.2012 um 09:27 Uhr

Im Endeffekt freut sich der Urheber , wenn man seinen Song covert, weil er verdient an diesem Song ja auch, und eine Genehmigung kann man sich je jederzeit vorher auch einholen. Ein Coversong ist immer eine gute Möglichkeit, in den Musikmarkt hinein zu kommen. Auch für Liveauftritte sind Coversongnicht mehr weg zu denken, denn kaum ein Newcomer hat heut zu tage soviel Geld, nur eigene Songs produzieren zu lassen. Um den Bekanntsheitswert zu steigern sind Coversongs auch sehr gut geeignet.

an koehler-michael74  eins verstehe ich jetzt aber nicht, wenn man einen Song produziert, nimmt man doch Samplitude Music Studio bevorzugt gegenüber dem Music Maker.Man hat doch mit Music Maker gar nicht alle Möglichkeiten für eine Songproduktion.

Ehemaliger User schrieb am 24.03.2012 um 10:02 Uhr

ICecube auf die Frage gibts keine Antwort, das Thema hier ist was ganz anderes und über Auslegung von Gesetzen werde ich auch nicht diskutieren, man sollte doch den Umgangston waren. UNd ob man was darf oder nicht kann man nachfragen und was jeder macht ob Song oder Cover mag auch jeder selber wissen und ob nur für Live oder VÖ auch.

Eine Titel in die Downloadshops zu bringen ist auch für jeden Laien heut zu Tage möglich, wenn man selber meint man hat alles richtig gemacht, dauert es dann ca. 2 - 5 Tage und er ist in den wichtigsten Downloadshops verfügbar.

Viele ist aber Auslegungssache und man muss halt sehen, was man macht.

Grundsätzlich bleibt immer das Urheberrecht bei dem, der den Titel kompiert hat und den getextet hat. Je mehr ein Titel gecovert wird um so mehr Möglichkeiten haben die Urheber, daran Geld zu verdienen.

Ehemaliger User schrieb am 24.03.2012 um 10:18 Uhr

icecube , sei fassungslos, aber Tatsache ist, jeder Laie hat seinen Titel innerhalb 2-5 Tage und sehr sehr vielen Downloadshops verfügbar. Wenn man dabei einen Fehler gemacht hat, muss man danach sehen, ob was passiert oder nicht und auch die Konsequenzen dafür tragen. Man bekommt sogar eine LC Nummer kostenlos bei, wenn man seine Werk in die Downloadshop gibt.