Lizenzanfrage von Youtube wegen Soundpool ?

Impulsantwort schrieb am 01.11.2017 um 21:04 Uhr

Hallo !

So, ich hatte mir den Soundpool "Swing - American Christmas" über den Musicmaker-Store zugelegt und damit einen Song gebastelt. Diesen habe ich dann (nicht monetarisiert oder andere Einnahmen) auf Youtube hochgeladen.

Kurz darauf habe ich eine Email von Youtube bekommen, das jemand eine Content-ID beansprucht. In diesem Fall stimmt der ID-Inhaber einer nicht kommerziellen Nutzung zu (ich darf den Song also weiter laufen lassen), allerdings könnte er Werbung in mein Video schalten lassen um selbst daran zu verdienen.

Es geht um den Song :

Beansprucht wird der Song von 1:46 bis 2:48

Info zum Beansprucher :

Details

Anspruchsteller Richtlinie

Christmas Eve - Dimitrios Bitzenis

Tonaufnahme

1:46 - 2:48

[Merlin] The state51 Conspiracy - Im Auftrag von: Dimitrios Bitzenis - Vom Urheberrechtsinhaber monetarisiert

Hat Magix da mit der Lizenz was vergeigt oder soll ich Einspruch erheben ?

Wie gesagt, ich verdiene mit dem Song nichts, keine Werbung oder sontwas ....

Update :

Hab das Video bzw. den Song vom Beansprucher gefunden. Der hat auch nur den Magix Soundpool benutzt :

Oder ist das der, der den Song für Magix produziert hat und noch anteilig Rechte daran hat ? Sollte Magix dann aber auch in den (c)-Text zum Soundpool reinschreiben !

 

 

 

 

Kommentare

BilderMacher schrieb am 01.11.2017 um 21:11 Uhr

Dein LINK geht nicht ...

 

Bei YT Widerspruch einlegen!

Hast Du dir die KanalInfo mal angesehen ... Ein Themenkanal von YT generiert ...

https://www.youtube.com/channel/UCH2du_Szv4NjDFFao4h2C4w/about

Zuletzt geändert von BilderMacher am 01.11.2017, 21:40, insgesamt 3-mal geändert.

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Impulsantwort schrieb am 01.11.2017 um 22:34 Uhr

Oh, sorry, jetzt stimmt der Link

 

Ehemaliger User schrieb am 02.11.2017 um 18:44 Uhr

was sagen denn die nutzungsrechte zu dem song aus dem Store, hast du die komerzielle Lizenz

Impulsantwort schrieb am 02.11.2017 um 19:19 Uhr

was sagen denn die nutzungsrechte zu dem song aus dem Store, hast du die komerzielle Lizenz


Nein, habe ich nicht und brauche ich nicht, weil ich damit kein Geld verdiene. Keine Monetarisierung auf Youtube, keine Werbung, nullkommanichts und damit auch nicht kommerziell. Hat mit meinem Fall ja auch nicht direkt etwas damit zu tun, da ja jemand Anderes meint, das alleinige Recht auf einen Soundpool zu haben, den sich jeder kaufen kann um damit Songs zu veröffentlichen kommerziell (mit Lizenz) wie auch nicht kommerziell.

Angenommen jemand kauft sich eine Kommerz-Lizenz und veröffentlich diesen Song, so darf ich trotzdem diesen Soundpool verwenden, wenn ich ihn nicht kommerziell verwerte. Ich dürfte nur keine 1:1 kopie des kommerziellen Songs machen. Das sich die Inhalte trotzdem ähnlich sind. liegt in der Natur des Soundpools ...

Ehemaliger User schrieb am 02.11.2017 um 19:47 Uhr

Du hast den Sinn nicht verstanden, es geht darum, wenn beim Kauf angegeben ist, er darf nur privat, dann darf er nur privat und auf Youtube veröffentlichen ohne Monetarisierung ist kein Privat mehr, Die Betonung liegt auf Veröffentlichen, denn es spielt erst mal keine Rolle, ob Monetarisierung oder nicht, sobald wie ein Titel veröffentlicht wird, ist es keine Privatnutzung mehr und es ist egal auf welcher plattform das ist

BilderMacher schrieb am 02.11.2017 um 20:07 Uhr

MAGIX hat sich dazu ausführlich geäußert. Nachzulesen im MAGAZIN.
Den Link dazu findet man hier im Forum (Audio) unter "Wichtige Beiträge".

Und hier geht es direkt zum Artikel.

Ich denke, dass ist für die Beantwortung erstmal wichtig, dass man da mal alles gelesen hat.

Wenn dann noch offene Fragen sind, wendet man sich an die entsprechenden Stellen (MAGIX, Youtube).

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Impulsantwort schrieb am 02.11.2017 um 21:53 Uhr

Supi, dann bin ich ja save ;)

Ich zitiere mal die wichtigen Passagen :

Von kommerzieller Nutzung reden wir auch dann schon, wenn ihr Videos mit euren Songs z.B. bei YouTube monetarisiert, also Werbung schaltet und somit durch die Videos Geld verdient. Auch in diesem Fall ist der Erwerb einer Audio Pro Lizenz nötig.

Hier gilt die Regel: Solange ihr eigene Songs, die Loops oder Sounds von Music Maker/ Music Maker Jam beinhalten, nicht kommerziell nutzt, dürft ihr diese bei Soundcloud, Youtube oder anderen Portalen hochladen.

 

 

Impulsantwort schrieb am 03.11.2017 um 12:51 Uhr

Update:

Youtube hat den Einspruch akzeptiert bzw. der sogenannte Rechteinhaber hat seinen Anspruch zurückgezogen ;)