Magix Video Pro X7 ___ Mercalli v4 freischalten

kolibri00 schrieb am 06.07.2015 um 18:38 Uhr

Hallo Forum,

als Anwender von Magix Pro X7 habe ich folgende Frage:

Wie kann ich das Plug-Inn "Mercalli v4" dauerhaft freischalten ?

Bisher muss ich bei jedem neuen Datum den Freischalt-Code erneut eingeben.

Danke im Voraus

Gruß

Bernd

Kommentare

Udo01 schrieb am 07.07.2015 um 07:00 Uhr

Hallo Bernd,

ich hatte das gleiche Problem. Zunächst wand ich mich an den Magix-Support. Von dort wurde mir empfohlen, Mercalli 4 immer als Administrator zu laden. Das half nicht und der "Magix-Supporter"  vermutete, dass hier  ein Registryeintrag nicht richtig geschrieben werden kann, was wohl zu der beschriebenen Symptomatik führt.
Die richtige Adresse zu Lösung des Problems ist ProDAD, die Entwicklerfirma von Mercalli.
Nach dem ich mein Problem erklärt hatte, schrieb mein E-Mail-Partner von ProDAD:

"Nein Merclali V4 muß nicht bei jeder Anwendung aktiviert werden, einmal reicht aus.
Bei MAGIX muss das Mercalli V4 Plugin unbedingt der aktuellen Version entsprechen, sonst gibt es genau diese Aktivierungsprobleme.
Aktualisieren Sie Mercalli V4 bzw. den CMOS Fixer über die Funktionen „Nach Neuerungen suchen…“, wenn Sie auf das Logo klicken.
Danach wiederholen Sie die Aktivierung."


Also Online-Aktivierung wiederholen! Bei mir klappt es jetzt. Ich hoffe bei Dir dann auch!

Gruss Bernd

An MODs Sollte das Zitieren von Support-Informationen (möglicherweise vertraulich) gegen die Forum-Regeln verstoßen, dann bitte den kursiven Text schwärzen.

kolibri00 schrieb am 07.07.2015 um 15:21 Uhr

Hallo Bernd,

ein großer Dank von Bernd zu Bernd !

Nach deinem Hinweis habe ich folgenden Weg gewählt:
- eine Szene markiert
- Effekte / Mercalli aufrufen
- Knopf "Plugin anwenden"
- Knopf "Bearbeiten"
- im neuen Fenster neben dem Mercalli-Logo das kleine Fragezeichen anklicken
- im neuen Fensterchen "Über" anklicken
- im neuen Fenster den Knopf "Auf Änderungen prüfen" anklicken
- ein Verbindung zu proDAD wird hergestellt und die Update-Datei heruntergeladen
- zum Ausführen des Updates muß das Magix-Video-Programm geschlossen werden
- ein Doppelklick auf die Mercalli-Update-Datei führt das Update aus
  (in meinem Fall die Version 4.0.465.1)

Nach dem Update musste ich nicht erneut freischalten.

Im Rahmen der Aktion habe ich auch gleich das Plugin "CMOS Fixr" freigeschaltet.
Ich weiß nicht welche Auswirkungen es auf die Bildqualität hat. Es muß ja mit
der Kamera zu tun haben. Unterschiede habe ich nicht erkannt.
Die Stabilisierung dauert jedoch deutlich länger, wenn der CMOS Fixr der
Szene bereits zugefügt wurde und das Abspielen ruckelt deutlich. Der Ablauf
wird durch das Plugin gestört.

Heute werde ich die Szenen ohne CMOS Fixr bearbeiten und mich später erkundigen,
was ich mit dem Plugin erreiche.

Nochmals vielen Dank für den Hinweis auf den richtigen Weg.

Gruß Bernd

Ehemaliger User schrieb am 07.07.2015 um 16:33 Uhr

Der Cmos Fixer gleicht nur die Interferenzen aus die bei der Aufnahme mit einem Chip entstehen der auf Rolling Shutter basiert, also quasi allen Consumer Cams. Eine wirkliche entwacklung wie bei Mercalli findet nicht statt.

Ehemaliger User schrieb am 07.07.2015 um 17:44 Uhr

An MODs Sollte das Zitieren von Support-Informationen (möglicherweise vertraulich) gegen die Forum-Regeln verstoßen, dann bitte den kursiven Text schwärzen.

HINWEIS: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.

Steht unter jeder Rückantwort vom Support !

 

korntunnel schrieb am 07.07.2015 um 18:33 Uhr

 

An MODs Sollte das Zitieren von Support-Informationen (möglicherweise vertraulich) gegen die Forum-Regeln verstoßen, dann bitte den kursiven Text schwärzen.

HINWEIS: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.

Steht unter jeder Rückantwort vom Support !

 

In solchen Fällen, die allgemein für alle User interessant sind, habe ich beim Support angefragt, ob ich die Antwort hier kopieren bzw. dem Sinn nach einstellen dürfe. Bis jetzt habe ich noch kein Nein erhalten. Warum auch?

Gruß Korntunnel

Zuletzt geändert von korntunnel am 07.07.2015, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.

VPX5 - 15, VdL 16 bis VdL 2025 Premium-/Plus-Versionen, Audio & Music Lab

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Betriebssystem Laptop: Windows 11 Prof. 64 bit, Vers.23H2, PC: Vers. 22H2

PC: 32 GB Arbeitsspeicher; Intel(R) Core(TM) i7-8700K CPU @ 3.70GHz, 3696 MHz, 6 Kern(e), 12 logische(r) Prozessor(en); MSI-Motherboard Typ Z370 A Pro, Grafikkarte Intel UHD Graphics 630 und neu: NVidia RTX 3060.
Festplatte C = 512 GB SSD, Festplatte D = 4 TB HDD

Laptop: 64 GB Arbeitsspeicher; Intel(R) Core(TM) i9-13900H; CPU 2.60GHz, 14 Kern(e), 20 logische(r) Prozessor(en); Motherboard PE60RNE-S_RND-S_RNC-S Schenker, Grafikkarte 1 Intel Xe Graphics; Grafikkarte 2 NVIDIA GeForce RTX 4060
Festplatte C = 1 TB SSD, Festplatte D = 4 TB SSD

Camcorder Panasonic X909 und Sony FDR AX-53

Nikon D 500 Panasonic TZ-101, DJI Pocket, GoPro Hero 4, Samsung S8

zonaroma schrieb am 07.07.2015 um 20:02 Uhr

Hallo,

ein Fehler/Problem oder was auch immer, wird vom Support gelöst und dem User mitgeteilt. Was ist daran denn vertraulich???

Wer kann, darf mir eine plausible Antwort darauf geben. Bin gespannt.

Gruß,

zonaroma

wabu schrieb am 08.07.2015 um 08:09 Uhr

1. Briefgeheimnis

2. In solchen Fällen, die allgemein für alle User interessant sind, habe ich beim Support angefragt, ob ich die Antwort hier kopieren bzw. dem Sinn nach einstellen dürfe

3."Nein Merclali V4 muß nicht ..... die Aktivierung." ist so etwas.

 

Zuletzt geändert von wabu am 08.07.2015, 08:09, insgesamt 1-mal geändert.

wabu ...............der nie auslernt

Der Rechner  Installierter physischer Speicher (RAM) 32,0 GB / Prozessor Intel(R) Core(TM) i7-9700K CPU @ 3.60GHz, 3600 MHz, 8 Kern(e), 8 logische(r) Prozessor(en),

Intel® UHD Graphics 630 aktiviert

NVIDIA Geforce GTX 1650 HDMI ; 2x DVI ; VGA, PCIe

Samsung (SSD) HD103SJ F3 1 TB Sata 7200 / 2x LG GH22NS SATA schwarz

Betriebsystem Microsoft Windows 10 Home Version 10.0.18362 Build 22H2

geschnitten wird seit 2007 mit Magix immer aktuell VdL und ProX

gefilmt mit Panasonic SDT 750 und FZ 1000 sowie Pentax K30 (Mist) und SJ 1000 und Hero7, dazu die Pocket und die Insta 360 X4 und die Mini 3

fotografiert mit Pentax K10 und K30 (Super)/Sigma 10-20 und 18-200; Fisheye und 500mm Spiegeltele

Mein Kanal: youtube

zonaroma schrieb am 08.07.2015 um 20:36 Uhr

Hallo,

Es handelt sich um eine E-Mail. Wenn sie nicht gerade verschlüsselt ist, ist sie wie eine Postkarte zu behandeln. Kann jeder mitlesen und fällt dadurch nicht unter`s Briefgeheimnis. Soweit ich weiss. Bin kein Jurist, lasse mich aber gerne belehren..

Abgesehen davon, ist es eigentlich merkwürdig dass Magix nicht will, das ihre Hilfen veröffentlich werden.

Zum Glück gibt es ja magix.info.

Hier werden sie geholfen.

Gruß,

zonaroma

BilderMacher schrieb am 08.07.2015 um 21:11 Uhr

Wenn sie nicht gerade verschlüsselt ist, ist sie wie eine Postkarte zu behandeln. Kann jeder mitlesen und fällt dadurch nicht unter`s Briefgeheimnis.

Na ja ...

Eine Suche im Netz gibt doch die Infos:

Das Briefgeheimnis ist durch den Art. 10 GG in Deutschland geregelt. Als Brief wird jede schriftliche Mitteilung zwischen einem Absender und einem Empfänger angesehen. Dementsprechend fallen auch Postkarten unter das Briefgeheimnis.

Auch E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe [...] ff.

Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/briefgeheimnis

Da wir hier keine juristische Sprechstunde abhalten, bitte wende dich an einen Anwalt, der dir deine Frage in einer erlaubten Rechtsberatung erörtern wird.

Ein Schriftwechsel (welcher Art auch immer) bleibt immer erst einmal Kommunikation zwischen Absender und Empfänger. Dritte haben da nichts verloren. Deshalb ist der Hinweis auf das Verbot der Weitergabe legitim und gängige Praxis in innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Kommunikation.

 

Zuletzt geändert von BilderMacher am 08.07.2015, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

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Ich kann vieles, darf aber nicht alles.
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Hardware / Software:
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  • Video deluxe 2016 Premium
  • Video deluxe 2026 Premium
  • Video Pro X 17
  • Photostory Deluxe 2025
  • Samplitude X8 Suite
  • ACID Pro 11
  • Music Maker 2026 Premium
  • MAGIX/XARA Graphic-/Web-Designer

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Edition    Windows 10 Home
Version    2009
Installiert am    ‎15.‎10.‎2020
Betriebssystembuild    19045.5965

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Standardbrowser: Firefox 138.0.4

👶-Boomer

korntunnel schrieb am 08.07.2015 um 22:01 Uhr

Hallo Michael,

das ist auch der Grund, weshalb ich immer nachfrage! Wie geschrieben, ich habe noch nie ein Nein erhalten.

Schönen Abend noch

Georg

Zuletzt geändert von korntunnel am 08.07.2015, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.

VPX5 - 15, VdL 16 bis VdL 2025 Premium-/Plus-Versionen, Audio & Music Lab

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Nikon D 500 Panasonic TZ-101, DJI Pocket, GoPro Hero 4, Samsung S8

zonaroma schrieb am 08.07.2015 um 22:13 Uhr

Hallo,

ich suche keinen anwaltlichen Rat. Habe nur zu Ergründen versucht, warum Magix hilfreiche Tipps den Usern vor zu enthalten. Nicht mehr und nicht weniger.

Das hier soll mir genügen.

Das Briefgeheimnis ist durch den Art. 10 GG in Deutschland geregelt. Als Brief wird jede schriftliche Mitteilung zwischen einem Absender und einem Empfänger angesehen. Dementsprechend fallen auch Postkarten unter das Briefgeheimnis.

Wobei Poetkarten??? Ich lasse das mal so stehen. Thema für mich durch. Gibt wichtigeres.

Gruß,

zonaroma

Udo01 schrieb am 09.07.2015 um 06:20 Uhr

§ 202 StGB
Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt
1.  einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2.  sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

Soweit der Straftatbestand!

Aber vielleicht greift ja der § 206 StGB, da gibt es sogar fünf Jahre Gefängnis.

Tatsache ist: Die Mail war an mich adressiert. Ich habe Lösungsvorschläge aus dem Inhalt der Magix-Mail weitergegeben. Ich hatte dadurch keinen materiellen Vorteil.  Der Support ist in dieser Phase kostenlos, finanzieller Schaden ist für Magix und für ProDad nicht entstanden.
Die Aussage von ProDad (nicht Magix) wurde von mir zitiert. Die Bemerkung (Note) unter der Mail betrifft genau jene, vor die uns der Pharagraph 202 schützen soll, den rechtmäßigen Empfänger. 

Durch die Erwähnung eines Straftatbestand läuft mir das ganze auf Kriminalisierung hinaus. Ich bitte deshalb,  meinen Beitrag zu löschen. Mir ist das nicht gelungen.

Bernd Amesreiter

Nachtrag: Leider habe ich diesen Beitrag als neues Thema gepostet - da es ohne erkennbaren Bezug ist, kann es durch einen MOD gelöscht werden.

Ehemaliger User schrieb am 09.07.2015 um 12:12 Uhr

Damit ist doch alles klar: das Briefgeheimniss greift schon mal nicht. Der Adressat hat die Mail geöffnet und niemand anders. Was er dann damit macht ist sein Bier.

Damit kann man ja wieder zum Thema zurückkehren.

korntunnel schrieb am 09.07.2015 um 13:28 Uhr

 

Damit ist doch alles klar: das Briefgeheimniss greift schon mal nicht. Der Adressat hat die Mail geöffnet und niemand anders. Was er dann damit macht ist sein Bier.

Damit kann man ja wieder zum Thema zurückkehren.

Im Prinzip schon, Holger, aber der Absender Magix hat eine Erklärung abgegeben, die man sicherlich nicht so einfach ignorieren kann. Stell Dir mal vor, Du schreibst eine vertrauliche Nachricht und der Empfänger macht sie öffentlich! Das Dumme ist nur, dass es sich bei den Mails um einen Standardtext handelt.

Ein Fall für das Moderatorentreffen?

Herzliche Grüße

Georg

Zuletzt geändert von korntunnel am 09.07.2015, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.

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PC: 32 GB Arbeitsspeicher; Intel(R) Core(TM) i7-8700K CPU @ 3.70GHz, 3696 MHz, 6 Kern(e), 12 logische(r) Prozessor(en); MSI-Motherboard Typ Z370 A Pro, Grafikkarte Intel UHD Graphics 630 und neu: NVidia RTX 3060.
Festplatte C = 512 GB SSD, Festplatte D = 4 TB HDD

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Festplatte C = 1 TB SSD, Festplatte D = 4 TB SSD

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Nikon D 500 Panasonic TZ-101, DJI Pocket, GoPro Hero 4, Samsung S8

Ehemaliger User schrieb am 09.07.2015 um 16:37 Uhr

Wenn Magix der Absender gewesen wäre. Die Mail stammt von ProDad und da steht sowas nicht darunter.