ich hatte das gleiche Problem. Zunächst wand ich mich an den Magix-Support. Von dort wurde mir empfohlen, Mercalli 4 immer als Administrator zu laden. Das half nicht und der "Magix-Supporter" vermutete, dass hier ein Registryeintrag nicht richtig geschrieben werden kann, was wohl zu der beschriebenen Symptomatik führt.
Die richtige Adresse zu Lösung des Problems ist ProDAD, die Entwicklerfirma von Mercalli.
Nach dem ich mein Problem erklärt hatte, schrieb mein E-Mail-Partner von ProDAD:
"Nein Merclali V4 muß nicht bei jeder Anwendung aktiviert werden, einmal reicht aus.
Bei MAGIX muss das Mercalli V4 Plugin unbedingt der aktuellen Version entsprechen, sonst gibt es genau diese Aktivierungsprobleme.
Aktualisieren Sie Mercalli V4 bzw. den CMOS Fixer über die Funktionen „Nach Neuerungen suchen…“, wenn Sie auf das Logo klicken.
Danach wiederholen Sie die Aktivierung."
Also Online-Aktivierung wiederholen! Bei mir klappt es jetzt. Ich hoffe bei Dir dann auch!
Gruss Bernd
An MODs Sollte das Zitieren von Support-Informationen (möglicherweise vertraulich) gegen die Forum-Regeln verstoßen, dann bitte den kursiven Text schwärzen.
Nach deinem Hinweis habe ich folgenden Weg gewählt:
- eine Szene markiert
- Effekte / Mercalli aufrufen
- Knopf "Plugin anwenden"
- Knopf "Bearbeiten"
- im neuen Fenster neben dem Mercalli-Logo das kleine Fragezeichen anklicken
- im neuen Fensterchen "Über" anklicken
- im neuen Fenster den Knopf "Auf Änderungen prüfen" anklicken
- ein Verbindung zu proDAD wird hergestellt und die Update-Datei heruntergeladen
- zum Ausführen des Updates muß das Magix-Video-Programm geschlossen werden
- ein Doppelklick auf die Mercalli-Update-Datei führt das Update aus
(in meinem Fall die Version 4.0.465.1)
Nach dem Update musste ich nicht erneut freischalten.
Im Rahmen der Aktion habe ich auch gleich das Plugin "CMOS Fixr" freigeschaltet.
Ich weiß nicht welche Auswirkungen es auf die Bildqualität hat. Es muß ja mit
der Kamera zu tun haben. Unterschiede habe ich nicht erkannt.
Die Stabilisierung dauert jedoch deutlich länger, wenn der CMOS Fixr der
Szene bereits zugefügt wurde und das Abspielen ruckelt deutlich. Der Ablauf
wird durch das Plugin gestört.
Heute werde ich die Szenen ohne CMOS Fixr bearbeiten und mich später erkundigen,
was ich mit dem Plugin erreiche.
Nochmals vielen Dank für den Hinweis auf den richtigen Weg.
Gruß Bernd
Ehemaliger User
schrieb am 07.07.2015 um 16:33 Uhr
Der Cmos Fixer gleicht nur die Interferenzen aus die bei der Aufnahme mit einem Chip entstehen der auf Rolling Shutter basiert, also quasi allen Consumer Cams. Eine wirkliche entwacklung wie bei Mercalli findet nicht statt.
Ehemaliger User
schrieb am 07.07.2015 um 17:44 Uhr
An MODs Sollte das Zitieren von Support-Informationen (möglicherweise vertraulich) gegen die Forum-Regeln verstoßen, dann bitte den kursiven Text schwärzen.
HINWEIS: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.
An MODs Sollte das Zitieren von Support-Informationen (möglicherweise vertraulich) gegen die Forum-Regeln verstoßen, dann bitte den kursiven Text schwärzen.
HINWEIS: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.
Steht unter jeder Rückantwort vom Support !
In solchen Fällen, die allgemein für alle User interessant sind, habe ich beim Support angefragt, ob ich die Antwort hier kopieren bzw. dem Sinn nach einstellen dürfe. Bis jetzt habe ich noch kein Nein erhalten. Warum auch?
2. In solchen Fällen, die allgemein für alle User interessant sind, habe ich beim Support angefragt, ob ich die Antwort hier kopieren bzw. dem Sinn nach einstellen dürfe
3."Nein Merclali V4 muß nicht ..... die Aktivierung." ist so etwas.
Es handelt sich um eine E-Mail. Wenn sie nicht gerade verschlüsselt ist, ist sie wie eine Postkarte zu behandeln. Kann jeder mitlesen und fällt dadurch nicht unter`s Briefgeheimnis. Soweit ich weiss. Bin kein Jurist, lasse mich aber gerne belehren..
Abgesehen davon, ist es eigentlich merkwürdig dass Magix nicht will, das ihre Hilfen veröffentlich werden.
Wenn sie nicht gerade verschlüsselt ist, ist sie wie eine Postkarte zu behandeln. Kann jeder mitlesen und fällt dadurch nicht unter`s Briefgeheimnis.
Na ja ...
Eine Suche im Netz gibt doch die Infos:
Das Briefgeheimnis ist durch den Art. 10 GG in Deutschland geregelt. Als Brief wird jede schriftliche Mitteilung zwischen einem Absender und einem Empfänger angesehen. Dementsprechend fallen auch Postkarten unter das Briefgeheimnis.
Auch E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe [...] ff.
Da wir hier keine juristische Sprechstunde abhalten, bitte wende dich an einen Anwalt, der dir deine Frage in einer erlaubten Rechtsberatung erörtern wird.
Ein Schriftwechsel (welcher Art auch immer) bleibt immer erst einmal Kommunikation zwischen Absender und Empfänger. Dritte haben da nichts verloren. Deshalb ist der Hinweis auf das Verbot der Weitergabe legitim und gängige Praxis in innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Kommunikation.
ich suche keinen anwaltlichen Rat. Habe nur zu Ergründen versucht, warum Magix hilfreiche Tipps den Usern vor zu enthalten. Nicht mehr und nicht weniger.
Das hier soll mir genügen.
Das Briefgeheimnis ist durch den Art. 10 GG in Deutschland geregelt. Als Brief wird jede schriftliche Mitteilung zwischen einem Absender und einem Empfänger angesehen. Dementsprechend fallen auch Postkarten unter das Briefgeheimnis.
Wobei Poetkarten??? Ich lasse das mal so stehen. Thema für mich durch. Gibt wichtigeres.
(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.
Soweit der Straftatbestand!
Aber vielleicht greift ja der § 206 StGB, da gibt es sogar fünf Jahre Gefängnis.
Tatsache ist: Die Mail war an mich adressiert. Ich habe Lösungsvorschläge aus dem Inhalt der Magix-Mail weitergegeben. Ich hatte dadurch keinen materiellen Vorteil. Der Support ist in dieser Phase kostenlos, finanzieller Schaden ist für Magix und für ProDad nicht entstanden.
Die Aussage von ProDad (nicht Magix) wurde von mir zitiert. Die Bemerkung (Note) unter der Mail betrifft genau jene, vor die uns der Pharagraph 202 schützen soll, den rechtmäßigen Empfänger.
Durch die Erwähnung eines Straftatbestand läuft mir das ganze auf Kriminalisierung hinaus. Ich bitte deshalb, meinen Beitrag zu löschen. Mir ist das nicht gelungen.
Bernd Amesreiter
Nachtrag: Leider habe ich diesen Beitrag als neues Thema gepostet - da es ohne erkennbaren Bezug ist, kann es durch einen MOD gelöscht werden.
Ehemaliger User
schrieb am 09.07.2015 um 12:12 Uhr
Damit ist doch alles klar: das Briefgeheimniss greift schon mal nicht. Der Adressat hat die Mail geöffnet und niemand anders. Was er dann damit macht ist sein Bier.
Damit ist doch alles klar: das Briefgeheimniss greift schon mal nicht. Der Adressat hat die Mail geöffnet und niemand anders. Was er dann damit macht ist sein Bier.
Damit kann man ja wieder zum Thema zurückkehren.
Im Prinzip schon, Holger, aber der Absender Magix hat eine Erklärung abgegeben, die man sicherlich nicht so einfach ignorieren kann. Stell Dir mal vor, Du schreibst eine vertrauliche Nachricht und der Empfänger macht sie öffentlich! Das Dumme ist nur, dass es sich bei den Mails um einen Standardtext handelt.
Ein Fall für das Moderatorentreffen?
Herzliche Grüße
Georg
Ehemaliger User
schrieb am 09.07.2015 um 16:37 Uhr
Wenn Magix der Absender gewesen wäre. Die Mail stammt von ProDad und da steht sowas nicht darunter.