Also, eigentlich habe ich auch nicht beim zweiten Mal Durchgucken der EULA etwas Neues gefunden. Ich hatte schon einen Grund für das Stellen der Frage, hier im Forum. Irgendwie steht auch, egal was man anklickt, immer das Gleiche drin.
Die in den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien sowie Vorlagen, die entsprechende Dateien enthalten, dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das gilt auch für solche Musik-, Video- oder Foto-Dateien sowie entsprechende Vorlagen, die durch oder über das Produkt von MAGIX erworben werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien mittelbar oder unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). Dies gilt für die den Produkten “WebDesigner Premium“ und “Foto & Grafik Designer“ beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien und die entsprechenden Vorlagen mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig. Eine Verwertung der Musik-, Video- oder Foto-Dateien sowie Vorlagen als solche, d.h. unabhängig von damit geschaffenen Arbeitsergebnissen, ist unzulässig. Insbesondere dürfen in den Vorlagen enthaltene Fotos nicht aus den Vorlagen extrahiert werden, um diese gesondert für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden.
Ergo, bei kommerzieller Nutzung der mitgeliferten Loops in einem Song müssen die entsprechenden Lizenzen erworben werden.
solange man damit kein Geld verdient, können Videos, welche mit Hilfe der mitgelieferten Loops selbst erstellte Songs enthalten, auf YouTube hochgeladen werden. Sobald damit Geld verdient wird (etwa durch Verkauf der Songs, aber auch durch das Schalten von Anzeigen bei YouTube), müssen die kommerziellen Lizenzen erworben werden.