Der "Google-Tag-Manager" verstößt m. E. zwar nicht direkt gegen die verschärften Bestimmungen des "Privacy-Shield-Abkommen" , er übermittelt aber die von ihm erfassten Daten z. B. an Google Analytics etc. und das ist nicht mehr zulässig (klick).
Wenn Du nicht "blind" in eine Abmahnfalle tappen willst, bist Du gut beraten, wenn Du Dir zunächst von einem Fachanwalt- oder von einem anderen kompetenten Juristen erklären lässt, welche Tools Du mit Blick auf die geltenden Bestimmungen (DSGVO etc.) gefahrlos einsetzen kannst. 🤓