Kommentare

BeRo schrieb am 15.10.2020 um 13:00 Uhr

Der "Google-Tag-Manager" verstößt m. E. zwar nicht direkt gegen die verschärften Bestimmungen des "Privacy-Shield-Abkommen" , er übermittelt aber die von ihm erfassten Daten z. B. an Google Analytics etc. und das ist nicht mehr zulässig (klick).

Wenn Du nicht "blind" in eine Abmahnfalle tappen willst, bist Du gut beraten, wenn Du Dir zunächst von einem Fachanwalt- oder von einem anderen kompetenten Juristen erklären lässt, welche Tools Du mit Blick auf die geltenden Bestimmungen (DSGVO etc.) gefahrlos einsetzen kannst. 🤓

Auf den Tag genau gehen heute, am 14.08.2021, 10 Jahre online Support für die Community zu Ende.
Ich freue mich auf eine neue, berufliche Herausforderung, die sich gerade ergeben hat. Leider bleibt dann keine Zeit mehr für die Community übrig, aber Ihr seid bei den aktiven Mitgliedern in besten Händen.
Sicher schaue ich auch ab und zu nochmal rein... 🤓